Hallo Regina,
bei einem Antrag auf Weiterbewilligung einer EM-Rente ist ein weiterer Befundbericht nur ausdrücklich auf Aufforderung oder durch die Rentenversicherung zu erstellen. Wenn der Arzt im Antrag für die Weiterzahlung als behandelnder Arzt angegeben ist, wird sich Ihr Rentenversicherungsträger bei Bedarf an ihn wenden. Aktuelle Befunde, die Ihnen bereits vorliegen, können Sie selbstverständlich mit dem Antrag mitschicken.