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Experten-Antwort

Befundbericht S0051 auch für im Ausland Ansässige ?

von Werner G.27.03.2023 | 12:41
424 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 2020 eine befristete Erwerbsminderungsrente, deren Weiterzahlung ich jetzt beantragt habe. Dazu habe ich wie immer etliche Berichte und Befunde diverser mich begleitender Ärzte eingereicht. Der Hausarzt war da nicht dabei, weil ich in Portugal lebe und mein Antrag an eine ausländische Versicherung diesen nicht interessiert. Trotzdem habe ich ihn wahrheitsgemäss im Formular A0051 als meinen Hausarzt genannt. Jetzt bekam ich ein Schreiben vonn der DR-Bund-Internationales & Berratungsdienst aus Berlin, ausschliesslich in Deutsch (was sonst immer zwei-sprachig kam), mit der Aufforderung, kurzfristig eine Befundbericht mit S0051 vom Hausarzt anzufordern und nachzureichen. Das Anschreiben an den portugiesischen Hausartzt, sowie das Befund-Formular S0050 und ein Honorarabrechnungsvordruch S0050 wurden ebenfalls ausschliesslich in deutscher Sprache beigelegt. Meine Fragen: a) gilt das S0051 überhaupt für im Ausland ansässige Rentenempfänger? b) wenn ja, wie soll den ein nicht-deutsch-sprechender Arzt diesen Vordruck ausfüllen? c) gibt es evtl. einen internationalen Vordruck S0051 und die Sachbearbeiterin hat sich nur "vertan"? Zur Honorarabrechnung frage ich mal gar nicht ... der Hausartzt hier in Portugal ist Staatsbediensteter und hat darauf sicherlich keinen Anspruch. Vielen Dank für jegliche Hilfe diesbezüglich, bevor ich jetzt versuche beim portugiesischen Hausarzt einen Termin zu bekommen (dauert bei uns hier nämlich z.T. Wochen ...)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

aufgrund der individuellen Fragen, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten. In der Regel entscheiden die ärztlichen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anhand der vorliegenden Unterlagen, ob noch ein Befundbericht Ihres Hausarztes für notwendig erachtet wird. Sollte der ärztliche Dienst der DRV noch Unterlagen vom Arzt benötigen, so können diese ggfls. auch direkt von dort angefordert werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Kontaktam 27.03.2023 | 13:21
Das sind Fragen, die Ihnen ein Forum nicht ausreichend beantworten kann. Sie sollten und müssen diese individuellen Fragen und Probleme direkt mit der Stelle klären, die Ihnen den Befundbericht zugesandt hat. Eigentlich auch logisch, denn nur dort weiß man, aus welchen Gründen man so vorgegangen ist, wie von Ihnen beschrieben wurde. Im Übrigen ist die DRV Bund auch hier im Forum nicht vertreten.
Deutsche Rentenversicherung
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