Hallo,
aufgrund der individuellen Fragen, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten. In der Regel entscheiden die ärztlichen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anhand der vorliegenden Unterlagen, ob noch ein Befundbericht Ihres Hausarztes für notwendig erachtet wird. Sollte der ärztliche Dienst der DRV noch Unterlagen vom Arzt benötigen, so können diese ggfls. auch direkt von dort angefordert werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung