Hallo zauberin.123,
ein Befundbericht, der vom Rentenversicherungsträger angefordert wurde, um über die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente entscheiden zu können, wird den Ärzten der Gutachtenstelle zur Entscheidung vorgelegt. Wie in Ihrem Fall die Entscheidung des behandelnden Arztes gedeutet wird, kann von dieser Stelle nicht beantwortet werden.