Hallo Andrea,
ob Ihre Neurologin Ihnen den Bericht aushändigen muss kann ich Ihnen nicht sagen. Sie haben aber bestimmt einen Anspruch darauf, dass der Bericht Ihnen gezeigt bzw. mit Ihnen besprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, Sie haben das Recht auf Akteneinsicht und es darf nicht verweigert werden.
Das stimmt bei pychischen Erkrankungen so nicht grundsätzlich .
Es besteht aber ein Recht darauf, mit dem zuständigen Arzt über das Gutachtern zu sprechen und Fragen beantwortet zu bekommen.
Es geht hier um einen Befundbericht des behandelnden Arztes, also des eigenen Arztes. Und nicht um ein externes Gutachten!
Es geht hier um einen Befundbericht des behandelnden Arztes, also des eigenen Arztes. Und nicht um ein externes Gutachten!
Das ändert daran gar nichts!
Du hast null Ahnung und das sogar doppelt.
Erschreckend was hier für Ahnungslose unterwegs sind!
https://www.kbv.de/html/patientenrechte.php
Es gibt ein Aber, die Einsichtnahme darf in besonderen Ausnahmefällen abgelehnt werden. Besteht etwa die begründete Befürchtung, dass ein Patient dadurch gesundheitlichen Schäden nehmen könnte, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder bestehender Suizidgefahr, kann der Arzt die Einsicht verweigern.
Das müsste aber dann umfangreich begründet werden und dürfte bei einem bestehenden Patienten-Arzt-Vertrag, wie er ja bei einem behandelnden Arzt besteht, sehr schwer werden.
Aber auch das kann mit einem Anwalt, welcher dann Einsicht nehmen kann, geregelt werden.
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https://www.kbv.de/html/patientenrechte.php
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