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Experten-Antwort

Befunderstellung meiner Psychiaterin für die DRV für den Antrag der Erwerbsminderungsrente

von Andrea15.12.2024 | 09:18
339 Ansichten
12 Antworten
Kann mir eine Kopie des Fragebogens der DRV, welches durch meine Neurologin/Psychiaterin befundet wurde, verweigert werden? Ich hatte in der Praxis meiner Ärztin beim Besuch darum gebeten, mir eine Kopie des ausgefüllten Formulars auszuhändigen, dies wurde mir verweigert.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2024 | 10:14

Hallo Andrea,

ob Ihre Neurologin Ihnen den Bericht aushändigen muss kann ich Ihnen nicht sagen. Sie haben aber bestimmt einen Anspruch darauf, dass der Bericht Ihnen gezeigt bzw. mit Ihnen besprochen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Renteam 15.12.2024 | 09:21
Gerade bei psychischen Sachen kann das verweigert werden, denn die Sachen die dort drin stehen, könnten den Patienten noch kränker machen, als er schon ist. Sie sollten das mit der Ärztin besprechen
Patientenrechtam 15.12.2024 | 09:29
Nein, Sie haben das Recht auf Akteneinsicht und es darf nicht verweigert werden.
Neinam 15.12.2024 | 09:42
Patientenrecht schrieb

Nein, Sie haben das Recht auf Akteneinsicht und es darf nicht verweigert werden.

Das stimmt bei pychischen Erkrankungen so nicht grundsätzlich . Es besteht aber ein Recht darauf, mit dem zuständigen Arzt über das Gutachtern zu sprechen und Fragen beantwortet zu bekommen.
Patientenrechtam 15.12.2024 | 09:54
Nein schrieb

Das stimmt bei pychischen Erkrankungen so nicht grundsätzlich .

Es besteht aber ein Recht darauf, mit dem zuständigen Arzt über das Gutachtern zu sprechen und Fragen beantwortet zu bekommen.

Es geht hier um einen Befundbericht des behandelnden Arztes, also des eigenen Arztes. Und nicht um ein externes Gutachten!
xyam 15.12.2024 | 10:20
Patientenrecht schrieb

Es geht hier um einen Befundbericht des behandelnden Arztes, also des eigenen Arztes. Und nicht um ein externes Gutachten!

Hat damit nichts zu tun. Der Arzt kann Einsicht teilweise verweigern, aber nicht generell und muß es begründen. Siehe z.B. www.dvgp.org/fileadmin/user_files/dachverband/dateien/Materialien/DGP_Broschuere_Patientenrechte.pdf www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Ratgeber_Patientenrechte.html Der Fragesteller sollte sich an seine Krankenkasse, Verbraucherzentrale, Kassenärztliche Vereinigung oder einen Anwalt wenden oder seine zuständige DRV kontaktieren. Ein anonymes Forum wird hier keine belastbaren Aussagen treffen können.
Du hast null Ahnungam 15.12.2024 | 10:36
JA und? schrieb

Das ändert daran gar nichts!

Du hast null Ahnung und das sogar doppelt. Erschreckend was hier für Ahnungslose unterwegs sind! https://www.kbv.de/html/patientenrechte.php…
Geraldam 15.12.2024 | 12:14
Du hast null Ahnung schrieb

Du hast null Ahnung und das sogar doppelt.

Erschreckend was hier für Ahnungslose unterwegs sind!

https://www.kbv.de/html/patientenrechte.php

Es gibt ein Aber, die Einsichtnahme darf in besonderen Ausnahmefällen abgelehnt werden. Besteht etwa die begründete Befürchtung, dass ein Patient dadurch gesundheitlichen Schäden nehmen könnte, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder bestehender Suizidgefahr, kann der Arzt die Einsicht verweigern.
Patientenrechtam 15.12.2024 | 13:10
Gerald schrieb

Es gibt ein Aber, die Einsichtnahme darf in besonderen Ausnahmefällen abgelehnt werden. Besteht etwa die begründete Befürchtung, dass ein Patient dadurch gesundheitlichen Schäden nehmen könnte, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder bestehender Suizidgefahr, kann der Arzt die Einsicht verweigern.

Das müsste aber dann umfangreich begründet werden und dürfte bei einem bestehenden Patienten-Arzt-Vertrag, wie er ja bei einem behandelnden Arzt besteht, sehr schwer werden. Aber auch das kann mit einem Anwalt, welcher dann Einsicht nehmen kann, geregelt werden.
Wichtigtuer?am 15.12.2024 | 16:02
Patientenrecht schrieb

Das müsste aber dann umfangreich begründet werden und dürfte bei einem bestehenden Patienten-Arzt-Vertrag, wie er ja bei einem behandelnden Arzt besteht, sehr schwer werden.

Aber auch das kann mit einem Anwalt, welcher dann Einsicht nehmen kann, geregelt werden.

Ihr theoretisches Geschwätz über Patientenrechte ist hier einfach nur über. Merken Personen wie Sie gar nicht, wie lächerlich sie sich hier machen? Es wird schon einen guten Grund für die Verweigerung geben, den niemand hier kennt.
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