Guten Tag Lilalaunebär
Versicherte sind voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Nach den Schilderungen Ihrer Leistungsfähigkeit und der zeitlichen Ausübung Ihrer Beschäftigung, dürfte die volle Erwerbsminderung hier weiterhin vorliegen, so dass Ihre Befürchtungen unbegründet sind.