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Experten-Antwort

Beginn Altersrente bei EU-Rente und Schwerbehinderung

von Annette09.04.2025 | 09:07
282 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf den Beginn der Altersrente ohne Abschläge. Ich bin im September 1963 geboren. Seit 1998 beziehe ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente und bin zu 100 % schwerbehindert. Daran ändert sich ja auch nichts mehr. Weitere anrechnungsfähige Arbeitszeiten sind nicht hinzu gekommen. Wann kann ich frühestens den Antrag auf eine Altersrente ohne Abschläge stellen? Ich weiß, dass aufgrund des Bestandsschutzes die Altersrente nicht niedriger als die volle Erwerbsminderungsrente ausfallen wird. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort und grüße Sie freundlich Annette

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annette,

 

wenn man davon ausgeht, dass Sie die für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, ergäbe sich aufgrund Ihres Geburtsdatums ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 64 Jahren und 10 Monaten, also zum 01.08.2028 (sofern Sie nicht am Ersten des Monats geboren sind). 

Den Rentenantrag stellen Sie bitte frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Renteam 09.04.2025 | 09:33
Im Oktober 2025, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben und der GdB von mindestens 50 zum REntenbeginn gültig ist. Ohne GdB, aber mit 35 Jahren Wartezeit eben 1 Jahr später. Ohne 35 Jahre Wartezeit erst zur Regelaltersgrenze. Neue Abschläge kommen nicht hinzu wegen des Bestandsschutzes.
Lupeam 09.04.2025 | 09:46
Das wird 100 mal gefragt. Man kann auch mal die Suchfunktion benutzen
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