Hallo Annette,
wenn man davon ausgeht, dass Sie die für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, ergäbe sich aufgrund Ihres Geburtsdatums ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 64 Jahren und 10 Monaten, also zum 01.08.2028 (sofern Sie nicht am Ersten des Monats geboren sind).
Den Rentenantrag stellen Sie bitte frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Im Oktober 2025, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben und der GdB von mindestens 50 zum REntenbeginn gültig ist. Ohne GdB, aber mit 35 Jahren Wartezeit eben 1 Jahr später.
Ohne 35 Jahre Wartezeit erst zur Regelaltersgrenze.
Neue Abschläge kommen nicht hinzu wegen des Bestandsschutzes.
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