Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Beginn der Altersrente bei EU-Rente und Schwerbehinderung 100 %

von Emmi28.01.2025 | 17:19
227 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag, Ich bin am 08.09.1963 geboren und bekomme seit Juli 1998 eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente, Seit der Zeit bin ich auch 100% schwerbehindert . Einen Beruf werde ich bis zum Beginn der Altersrente nicht wieder aufnehmen. Ab wann kann ich frühestens in die Altersrente ohne Abschläge wechseln? Danke sehr 🌼 für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2025 | 18:06

Hallo Emmi,

 

Sie können zum 01.08.2028 abschlagfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Vorausgesetzt Sie haben zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren / 420 Monaten erfüllt sowie mindestens 50% Schwerbehinderung.

 

Zur individuellen Abklärung, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam

12 Antworten

Gernotam 28.01.2025 | 17:33
Sofort wahrscheinlich. Es gibt keine weiteren Abschläge mehr aus einer Erwerbsminderungsrente. Aber wozu wollen Sie überhaupt wechseln? einfach durchlaufen lassen bis zur Regelaltersrente.
Genotam 28.01.2025 | 17:35
Also ich hab noch mal genau gerechnet. Zum 1.8.2025, wenn sie partout wechseln wollen.
Warum?am 28.01.2025 | 17:49
Interessant wäre die Begründung für den geplanten Wechsel. Außer neben der Rente wieder oder mehr arbeiten zu wollen, fällt mir da kein Grund ein.
William 28.01.2025 | 17:54
Warum? schrieb

Interessant wäre die Begründung für den geplanten Wechsel. Außer neben der Rente wieder oder mehr arbeiten zu wollen, fällt mir da kein Grund ein.

Steuerrechtliche Gründe z. Bsp., denn es erfolgt eine Neueberechnung des Rentenfreibetrages bzw. seiner Höhe
Erst denken, dann schreiben!am 28.01.2025 | 17:57
Willi schrieb

Steuerrechtliche Gründe z. Bsp., denn es erfolgt eine Neueberechnung des Rentenfreibetrages bzw. seiner Höhe

Auch aus steuerrechtlicher Sicht wäre es besser bis zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze zu warten.
Nachfrageam 28.01.2025 | 18:35
Experte/in schrieb

Hallo Emmi,

 

Sie können zum 01.08.2028 abschlagfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Vorausgesetzt Sie haben zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren / 420 Monaten erfüllt sowie mindestens 50% Schwerbehinderung.

 

Zur individuellen Abklärung, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam

Sorry wenn ich mir anmaße eine Expertenantwort in Frage zu stellen: aber ist es nicht so, daß die Absicht der Fragestellerin - nämlich in eine ABSCHLAGSFREIE! Schwerbehindertenrente zu wechseln - gar nicht möglich ist? Die durch die bereits seit 1998 bezogene EMR samt den seit damals bestehenden Abschlägen von 10,8 Prozent sowie der damaligen Zurechnungszeit wird sich doch nichts ändern? Durch den (unbefristeten?) GdB könnte die Fragestellerin - so sie dies wollte - bereits jetzt ihre EMR in eine Schwerbehinderten-Altersrente (in gleicher Höhe - Bestandsschutz) umswitchen. Die Abschläge (und die Zurechnungszeit...) der seitherigen EMR "verschwinden" doch am 01.08.2028 nicht ins Nirwana, eine total abschlagsfreie (und damit höhere) Schwerbehinderten-Altersrente ist doch deshalb gar nicht möglich. Oder doch?!?
Hansam 28.01.2025 | 19:08
Warum? schrieb

Und worin besteht dann Ihrer Meinung nach der Vorteil gegenüber einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze? Durch den Bestandsschutz gibt es doch keinen Vorteil, außer man will mehr arbeiten, was bei einer so lange bezogenen Erwerbsminderungsrente doch eher unwahrscheinlich ist.

Man kann auch alles zerreden. Ja, abschlagsfrei ist das falsche Wort, aber es kommen keine Abschläge mehr dazu und die Rente bleibt gleich hoch. Da muss man doch die verwirrten Fragesteller nicht noch mehr verwirren. Steuerlich lässt man eine EMR bis zur Regel-Altersrente weiter verlängern.
Nachfrageam 29.01.2025 | 08:34
Hans schrieb

Und ja, wenn sie umswitchen will, kann sie das bereits im August 2025. Den Bestandsschutz haben die Experten immer nicht auf dem Schirm

Verwirrt sind scheinbar alleine Sie, da es in diesem Fall keinen Grund gibt, die EM-Rente in eine Altersrente (ob mit oder ohne Abschläge) umzuwandeln. Die Rentenhöhe ändert sich nicht und steuerrechtlich ist es, wenn auch nur kleiner Nachteil.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026