Hallo Emmi,
Sie können zum 01.08.2028 abschlagfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Vorausgesetzt Sie haben zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren / 420 Monaten erfüllt sowie mindestens 50% Schwerbehinderung.
Zur individuellen Abklärung, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Interessant wäre die Begründung für den geplanten Wechsel. Außer neben der Rente wieder oder mehr arbeiten zu wollen, fällt mir da kein Grund ein.
Steuerrechtliche Gründe z. Bsp., denn es erfolgt eine Neueberechnung des Rentenfreibetrages bzw. seiner Höhe
Hallo Emmi,
Sie können zum 01.08.2028 abschlagfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Vorausgesetzt Sie haben zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren / 420 Monaten erfüllt sowie mindestens 50% Schwerbehinderung.
Zur individuellen Abklärung, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Emmi,
Sie können zum 01.08.2028 abschlagfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Vorausgesetzt Sie haben zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren / 420 Monaten erfüllt sowie mindestens 50% Schwerbehinderung.
Zur individuellen Abklärung, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sorry wenn ich mir anmaße eine Expertenantwort in Frage zu stellen: aber ist es nicht so, daß die Absicht der Fragestellerin - nämlich in eine ABSCHLAGSFREIE! Schwerbehindertenrente zu wechseln - gar nicht möglich ist?
Die durch die bereits seit 1998 bezogene EMR samt den seit damals bestehenden Abschlägen von 10,8 Prozent sowie der damaligen Zurechnungszeit wird sich doch nichts ändern?
Durch den (unbefristeten?) GdB könnte die Fragestellerin - so sie dies wollte - bereits jetzt ihre EMR in eine Schwerbehinderten-Altersrente (in gleicher Höhe - Bestandsschutz) umswitchen.
Die Abschläge (und die Zurechnungszeit...) der seitherigen EMR "verschwinden" doch am 01.08.2028 nicht ins Nirwana, eine total abschlagsfreie (und damit höhere) Schwerbehinderten-Altersrente ist doch deshalb gar nicht möglich.
Oder doch?!?
Und worin besteht dann Ihrer Meinung nach der Vorteil gegenüber einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze? Durch den Bestandsschutz gibt es doch keinen Vorteil, außer man will mehr arbeiten, was bei einer so lange bezogenen Erwerbsminderungsrente doch eher unwahrscheinlich ist.
Man kann auch alles zerreden. Ja, abschlagsfrei ist das falsche Wort, aber es kommen keine Abschläge mehr dazu und die Rente bleibt gleich hoch. Da muss man doch die verwirrten Fragesteller nicht noch mehr verwirren.
Steuerlich lässt man eine EMR bis zur Regel-Altersrente weiter verlängern.
Und ja, wenn sie umswitchen will, kann sie das bereits im August 2025. Den Bestandsschutz haben die Experten immer nicht auf dem Schirm
Sorry wenn ich mir anmaße eine Expertenantwort in Frage zu stellen: aber ist es nicht so, daß die Absicht der Fragestellerin - nämlich in eine ABSCHLAGSFREIE! Schwerbehindertenrente zu wechseln - gar nicht möglich ist?
Die durch die bereits seit 1998 bezogene EMR samt den seit damals bestehenden Abschlägen von 10,8 Prozent sowie der damaligen Zurechnungszeit wird sich doch nichts ändern?
Durch den (unbefristeten?) GdB könnte die Fragestellerin - so sie dies wollte - bereits jetzt ihre EMR in eine Schwerbehinderten-Altersrente (in gleicher Höhe - Bestandsschutz) umswitchen.
Die Abschläge (und die Zurechnungszeit...) der seitherigen EMR "verschwinden" doch am 01.08.2028 nicht ins Nirwana, eine total abschlagsfreie (und damit höhere) Schwerbehinderten-Altersrente ist doch deshalb gar nicht möglich.
Oder doch?!?
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