Hallo Michael,
bei Ihrem Jahrgang 1966 ist das abschlagsfreie Rentenalter mit 67 Jahren erreicht. Wenn Sie 45 Beitragsjahre (hierzu zählen vor allem Pflichtbeiträge, Zeiten des Krankengeldbezugs…) haben, können Sie nach der derzeitigen gesetzlichen Lage mit 65 Jahren abschlagsfrei in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Ihre Beitragszeiten können Sie dem Ihrer Renteninformation beigefügten Versicherungsverlauf entnehmen. Eine Aufstellung, inwieweit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei den verschiedenen Rentenarten erfüllt sind, ergibt sich aus der Rentenauskunft.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung