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Experten-Antwort

Beginn der Beitragszahlung

von Michael31.03.2026 | 10:46
190 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe nach dem Abitur ab 01. Juli 1987 meine Wehrpflicht abgeleistet, danach folgte eine Ausbildung. Bis heute stehe ich im Arbeitsverhältnis. Ich bin am 07.11.1966 geboren. Wann kann ich abzugsfrei in Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

 

bei Ihrem Jahrgang 1966 ist das abschlagsfreie Rentenalter mit 67 Jahren erreicht. Wenn Sie 45 Beitragsjahre (hierzu zählen vor allem Pflichtbeiträge, Zeiten des Krankengeldbezugs…) haben, können Sie nach der derzeitigen gesetzlichen Lage mit 65 Jahren abschlagsfrei in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.

Ihre Beitragszeiten können Sie dem Ihrer Renteninformation beigefügten Versicherungsverlauf entnehmen. Eine Aufstellung, inwieweit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei den verschiedenen Rentenarten erfüllt sind, ergibt sich aus der Rentenauskunft.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Du meine Güteam 31.03.2026 | 10:55
Mit 67, also zum 1.12.2033. Lesen Sie nicht die jährliche Renteninformation bzw. Rentenauskunft? Da steht alles drin.
Abschlagsfreiam 31.03.2026 | 11:01
Nach jetziger Gesetzeslage mit 67 Jahren. Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben, mit 65 Jahren. Wenn Sie bis zum Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit haben, auch mit 65. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Gerneam 31.03.2026 | 11:02
Hier ein Link der Ihre Fragen beantworten kann https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
abcam 31.03.2026 | 11:28
1. Machen sie eine Kontenklärung bei der DRV 2. Zählen sie alle Pflichtbeitragsmonate zusammen. Sobald sie 45 Jahre Wartezeit erreicht haben, können sie ab 65 in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen (falls es die dann noch gibt) oder sie lesen die Renteninformation, alternativ Rentenauskunft, die sie notfalls auch beantragen können.
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