Alle Erwerbsminderungsrentenzugänge mit einem Rentenbeginn ab 2019 profitieren von der erweiterten Zurechnungszeit.
Der Rentenbeginn ist abhängig vom
- Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung
- dem Antragsdatum und
- der Frage, ob eine befristete oder unbefristete Rente gezahlt werden soll
( §§ 99, 101 SGB VI).