Hallo Julia,
ich versuch es mal mit einem Beispiel.
Wird festgestellt, dass seit Heute, 14.9.2010, volle Erwerbsminderung auf Zeit vorliegt, kann die Rente frühestens ab 1.4.2011 beginnen.
Hallo AnnaG, grds. beginnt die befristete Rente wegen Erwerbsminderung nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Dieses dient auch der Abgrenzung der Leistungen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsminderung). Nur wenn der Rententräger eine dauerhafte Erwerbsminderung feststellt, kann die Rentenversicherung ab dem Folgemonat der Erwerbsminderung die Rente zahlen. Ich unterstelle somit, dass man Ihnen die dauerhafte Erwerbsminderungsrente zugestanden hat.
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