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Experten-Antwort

Beginn der Großen Witwenrente

von Black Widow30.07.2025 | 16:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Ehemann ist vor ca. 20 Jahren im Alter von 30 Jahren verstorben. Weil ich damals zuviel verdient habe, wurde mir nur die kleine Witwenrente für drei Monate ("Sterbevierteljahr") ausgezahlt. Weil ich inzwischen bereits 50 Jahre alt geworden bin, würde mir jetzt grundsätzlich die "Große Witwenrente" zustehen. Normalerweise hätte diese Umstellung bereits mit 45 erfolgen müssen, was ich jedoch nur durch Zufall und nicht durch die DRV erfahren habe. Meine Fragen hierzu: 1. Muss ich noch einmal einen vollständigen Witwenrentenantrag R0500 mit allen Anlagen stellen? 2. Laut telefonischer Auskunft würde mir die Witwenrente für 12 Monate rückwirkend zustehen. Kann ich diese 12 Monate rückwirkend auch verkürzen, also beispielsweise den Rentenbeginn anstatt auf den 01.07.2024 freiwillig auf den 01.01.2025 legen lassen? Im Gesetz steht "Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet." Kann man das so auslegen, dass auch ein kürzerer Zeitraum als 12 Monate auf Antrag möglich ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Black Widow,

 

der Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn Sie nicht wieder geheiratet haben oder die neue Ehe aufgelöst wurde.

Sie müssen dann einen kompletten Rentenantrag stellen, das können Sie sehr einfach online erledigen:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0500.html

 

Auf die Rentenzahlung für die 12 Monate vor Antragstellung können Sie ganz oder teilweise verzichten, wenn Sie damit keine anderen Sozialleistungsträger belasten. Das sollten Sie im Rentenantrag dann schon angeben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 30.07.2025 | 19:04
Sofern eine Hinterbliebenenrente wegen zu hoher Einkünfte nicht mehr gezahlt wurde, muss sich der Betroffene halt melden, wenn er nun weniger verdient und die Rente zahlbar wäre. Wenn das der Fall ist wäre es aber komisch wenn jemand das Geld, das - um beim Beispiel zu bleiben - ab Juli 24 zustehen würde erst ab Januar 25 wollte? Wer wäre denn so dämlich? Er oder sie kann ja den neuen Antrag erst im Januar 26 stellen, dann hat sich das Jahr 24 auch erledigt, grins
Praxisam 31.07.2025 | 05:36
Aus Ihren Angaben zum Sterbezeitpunkt und dem Lebensalter Ihres Mannes lässt sich ableiten, dass hier das Neue Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist. Demnach hat Ihnen die Kleine Witwenrente ohnehin nur für 2 Jahre zugestanden (ungeachtet des Ruhens wegen zu hohem Einkommen). Nachdem Sie das Lebensalter für die Große Witwenrente erreicht haben, können Sie einen neuen Rentenantrag stellen (mit allen Formularen). Die RV wird Sie dazu nicht auffordern, weil sie gar nicht weiß, ob Sie immer noch Witwe sind. Manche Witwen heiraten ja auch wieder. Auch die Große Witwenrente ist einkommensabhängig. Falls Ihr Einkommen dermaßen hoch ist, dass selbst diese Rente nicht zur Zahlung kommt, können Sie sich den Rentenantrag sparen. Ob das der Fall ist, teilt Ihnen die RV auf Anfrage mit.
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