Guten Tag, Black Widow,
der Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn Sie nicht wieder geheiratet haben oder die neue Ehe aufgelöst wurde.
Sie müssen dann einen kompletten Rentenantrag stellen, das können Sie sehr einfach online erledigen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0500.html
Auf die Rentenzahlung für die 12 Monate vor Antragstellung können Sie ganz oder teilweise verzichten, wenn Sie damit keine anderen Sozialleistungsträger belasten. Das sollten Sie im Rentenantrag dann schon angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung