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Experten-Antwort

Beginn der Teilerwerbsminderungsrente

von Augenblick19.03.2019 | 20:27
199 Ansichten
3 Antworten
Welches Datum darf die Rentenversicherung als Beginn für die Teilerwerbsminderungsrente festsetzen? Hier ein paar relevante Daten: seit 2016 krank mit AU und Wiedereingliederung Mai 2018: Antrag auf Reha gestellt (ohne Beteilung der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) September 2018: Antritt der Reha (Einstufung mit 3- unter 6 Std. Leistungsvermögen) 14.01.2019: Antrag auf (Teil-) Erwerbsminderungsrente gestellt 22.01.2019: Formular R3239 von RV ausgestellt und versandt Welches Datum darf für den Rentenbeginn festgesetzt werden? Wer legt das fest? Wenn der Rentenbeginn in 2019 sei, wäre das für den Empfänger besser.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2019 | 13:00

Hallo User Augenblick,

wir stimmen den Ausführungen des Users DRV (es nicht die Deutsche Rentenversicherung) zu.

Sie müssen Ihren Rentenbescheid abwarten

2 Antworten

Auckenblicklich nichtam 19.03.2019 | 21:50
Das darf die DRV. Der Rentenbeginn in 2019 muss nicht unbedingt besser sein.
DRVam 20.03.2019 | 07:13
Niemand hier im Forum kann vorhersagen, wann der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung Ihren Leistungsfall festlegt. Häufig ist es die erste AU der Krankheit die der Erwerbsminderung zu Grunde liegt. Kann, muss es aber nicht sein. Darauf abzielend, unter Berücksichtigung des Antragsdatums und ob eine befristete (Regelfall) oder unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt wird, richtet sich dann der Rentenbeginn. Aufgrund der verlängerten Zurechnungszeit dürfte ein Rentenbeginn in 2019 eine höhere Rentenzahlung ergeben als in 2018. Letztendlich werden Sie Ihren Rentenbescheid abwarten müssen.
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