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Experten-Antwort

Beginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente

von Nanni23.09.2016 | 18:31
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2 Antworten

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Hallo, bezüglich eines laufenden WS bei der DRV eine Frage. Am 11.02.15 einen Antrag auf med. Reha gestellt, entlassen mit Leistungsvermögen von 3- unter 6h/tgl. Keinerlei diesbezügliche Info, dass der Rehaantrag in eine teilweise Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird, also auch keinen entsprechenden Antrag zugesandt bekommen. Ich habe selbst in 08/15 einen Antrag persönlich gestellt. Der Bescheid von 12/15 legt einen Beginn der teilweisen Erwerbsminderung am 01.02.15 (Rehaantrag=Rentenantrag) fest, damit auch die entsprechenden Kürzungen einer vorzeitigen Inanspruchnahme. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 06.10.14 erfüllt. Nun meine Frage, ist es rechtens den Beginn auf den 01.02.15 zu legen oder gilt mein Antrag in 08/15 und damit ein Beginn ab 01.08.15. Ein Wahlrecht hatte ich nicht. Es ist nur so, dass die Kürzungen für immer bestehen bleiben. Jetzt habe ich eine Probeberechnung erhalten und soll mich an die KK wenden, da sich diese rückwirkend das Dispositionsrecht eingeräumt hatte und deren Zustimmung einholen. Eine Antwort, inwieweit die DRV gegebenenfalls unrichtig entschieden hat, habe ich bis heute nicht erhalten. Wieso muss ich jetzt die KK um die Zustimmung der Korrektur eines vielleicht unkorrekten Bescheides der DRV bitten? Wer also kann mir grundsätzlich helfen- welches Datum stimmt letztlich? Gruß Nanni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nanni,

„W*lfgang“ hat die Zusammenhänge aus meiner Sicht bereits umfassend und zutreffend dargestellt. Im Zweifel können Sie sich aber auch jederzeit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden und sich kostenlos individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 23.09.2016 | 19:22
Hallo Nanni, zunächst das, welches die DRV im Rentenbescheid als Beginn der EM/versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt seit xx.xx.xxxx festgestellt hat - Bescheid ist Bescheid und zunächst wirksam, sofern Sie dagegen nicht mit Rechtsmitteln angehen und eine andere Entscheidung (Widerspruch/Klage) erwirken. > Eine Antwort, inwieweit die DRV gegebenenfalls unrichtig entschieden hat, habe ich bis heute nicht erhalten. Der Widerspruchsbescheid ist die Antwort. > Wieso muss ich jetzt die KK um die Zustimmung der Korrektur eines vielleicht unkorrekten Bescheides der DRV bitten? Die Probeberechnung stellt sicher auf ein 'neueres' Datum der EM ab mit einer vielleicht höheren EM-Rente. Da Sie aber in der Vergangenheit sicher auch KG erhalten haben, ist die KK eher daran interessiert, einen früheren Rentenbeginn festgestellt zu wissen, um das verflossene KG verrechnen zu können. Deswegen ist die KK zu konsultieren, ob sie mit einem späteren Rentenbeginn/weniger zu verrechnen - aber mehr KV/PV-Beiträge ob etwaig höherer Rente - einverstanden ist. Nanni, wenn der Sachverhalt/die Zusammenhänge zu kompliziert sind, dann einfach die nächste Beratungsstelle aufsuchen/erklären lassen. Gruß w.
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