Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beginn der unbefristeten Erwerbsminderungsrente nach Bezug von Arbeitslosengeld I

von MarijaV15.01.2024 | 08:34
264 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nach einer Begutachtung am 19.12.2023 wurde volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt. Zuvor hab ich ALG I bezogen. Besteht jetzt Anspruch auf ALG I bis 18.12.2023 und ab 19.12.2023 Erwerbsminderungsrente? Weil ja die Rente ab 01.01.2024 voraussichtlich dann erst beginnt? Was ist dann in dem Zeitraum 19.12.2023 bis 31.12.2023? Da bekomm ich kein Arbeitslosengeld I/II oder Krankengeld mehr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MarijaV,

 

haben Sie schon den entsprechenden Bescheid erhalten? Aus diesem geht der Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung hervor. Ein Rentenbeginn in der Mitte des Monats ist allerdings ausgeschlossen.

 

Ansonsten hat "Mondkind" schon richtig beschrieben: Sie erhalten das Arbeitslosengeld bis zur Bewilligung der Rente weiter, die "Abrechnung" der bereits gezahlten Beträge erfolgt dann im Nachhinein!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

santanderam 15.01.2024 | 08:53
WER hat am 19.12.2023 den Beginn der EM-Rente auf Dauer ab 19.12.2023 festgestellt ?
Berndam 15.01.2024 | 08:55
Kommt drauf an, welcher Zeitpunkt als Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt wurde/wird. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Rente, ggf. rückwirkend unter Anrechnung von ALG I / II, Krankengeld, etc.
Mondkindam 15.01.2024 | 08:55
Die Agentur für Arbeit stellt die Zahlung des Arbeitslosengeldes erst ein, wenn sie die Mitteilung über die Bewilligung der Rente erhält, bis zum Rentenbeginn haben Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld und das darüber hinaus bereits gezahlte Arbeitslosengeld wird mit der Nachzahlung der Rente verrechnet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026