Hallo MarijaV,
haben Sie schon den entsprechenden Bescheid erhalten? Aus diesem geht der Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung hervor. Ein Rentenbeginn in der Mitte des Monats ist allerdings ausgeschlossen.
Ansonsten hat "Mondkind" schon richtig beschrieben: Sie erhalten das Arbeitslosengeld bis zur Bewilligung der Rente weiter, die "Abrechnung" der bereits gezahlten Beträge erfolgt dann im Nachhinein!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenforum