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Experten-Antwort

Beginn einer EM-Rente

von Martin01.05.2018 | 18:42
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5 Antworten
Hallo, wann beginnt eine EM-Rente, wenn der Leistungsfall am 01.03.2005 ist, der Antrag aber erst im September 2017 gestellt worden ist? Ich habe hier unterschiedliche Aussagen gehört. Das BMAS und die DRV Bund (Servicetelefon) sagen, dass hier rückwirkend ab 2005 Rente gezahlt wird. Das BMAS meinte, die DRV hätte hier Ermessen, wann die Rente beginnt (ob ab Leistungsfall oder ab Antragstellung). Was stimmt denn nun? Für eine Rentenzahlung ab dem Jahr 2005 (Leistungsfall) sehe ich hier keine Rechtsgrundlage. Viele Grüße Martin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2018 | 10:21

Eine Rente wegen Erwerbsminderung beginnt mit dem Folgemonat des Leistungsfalls (Zeitpunkt ab dem alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind), wenn die Rente innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Ablauf des Monats des Leistungsfalls beantragt wird. Bei späterer Antragstellung beginnt die Rente mit dem Monat in dem sie beantragt wird.

Abweichend hiervon werden befristete Renten wegen Erwerbsminderung nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet.

In ihrem konkreten Beispiel würde die Rente am 1. September 2017 beginnen.

Ein Ermessensspielraum ergibt sich aus den Vorschriften zum Rentenbeginn nicht. Allerdings gibt es noch Sonderregelungen z. B. bei Fehlen eines gesetzlichen Vertreters oder bei "Umdeutung" eines Rehabilitationsantrag in einen Rentenantrag.

4 Antworten

Martinam 01.05.2018 | 19:09
Es kommt schon vor, dass z. B. erst jahrelang ALG II bezogen wird, weil niemals die Erwerbsfähigkeit von Amts wegen festgestellt worden ist. Es geht hier um eine teilweise Erwerbsminderung, die auch, bei entsprechenden Nachweisen (Befundberichte usw.), rückwirkend festgestellt werden kann. Ich kann die Aussagen des BMAS und der DRV jedoch nicht einordnen. Die Mitarbeiterin der DRV sagte, dass, wenn die Ärzte der DRV eine Erwerbsminderung rückwirkend feststellen, die Rente auch rückwirkend gezahlt wird, unabhängig vom Datum der Antragstellung. Das verstehe ich eben nicht, weil im Gesetz etwas anderes steht.
Schorscham 01.05.2018 | 18:55
Wie kommt es denn, dass jemand seit 2005 rentenrelevant erwerbsgemindert ist aber erst 12 Jahre später EM-Rente beantragt? MfG
oder soam 01.05.2018 | 19:20
Rentenbeginn: 01.09.2017 (Antragsmonat), wenn vor dem alten Leistungsfall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Evtl. gibt es aber noch ein altes Verfahren (älterer Antrag, Reha-Verfahren welches als fiktiver, früherer Antrag gewertet werden kann). Sog. Service-Telefone sind im allgemeinen leider sinnloser, teurer Schrott! Aber das wird künftig ja besser, wenn die DRV den Video-Chat zum Echtfall startet...!
Martinam 01.05.2018 | 19:47
Okay, danke, so sehe ich das nämlich auch und so steht es im Gesetz. Auch das Servicetelefon des BMAS ist ein externer Dienstleister. Am besten ist, man ruft wohl nur in der Fachabteilung der DRV oder direkt beim BMAS im zuständigen Referat in Berlin an.
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