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Experten-Antwort

Beginn EMR verschieben ?

von Ehrenfried20.11.2018 | 08:40
102 Ansichten
3 Antworten
Ich plane für 2019 EMR zu beantragen da sich ja ab 1.1.19 die Gesetzeslage zu meinen Gunsten verändert. Meine Frage wäre nun folgende: Angenommen ich beantrage am 1.2.19 EMR und dieses wird rückwirkend zu 1.4.18 genehmigt.. kann ich dann von meiner Seite aus den Rentenbeginn durch einen Widerspruch ins Jahr 2019 verlegen ? Wie sieht es in einem solchen Fall mit den Sozialleistungen KG und ALG 1 aus... müssen diese für den von mir verschobenen Zeitraum zurückgezahlt werden ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2018 | 11:44

Hallo Ehrenfried,

der Rentenbeginn einer Erwerbsminderungsrente ist abhängig

- vom Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls,

- vom Zeitpunkt der Antragstellung und

- davon, ob eine befristete oder eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu gewähren ist.

Insoweit ist es dem Rentenberechtigten auch nicht möglich, den Zeitpunkt des Rentenbeginns (nachträglich) frei festzulegen.

2 Antworten

Carlottaam 20.11.2018 | 09:11
Kopfschüttel... Auf welche Ideen manche Leute kommen...? Den Beginn einer Erwerbsminderungsrente stellt immer noch die Rentenversicherung fest.
Foxiam 20.11.2018 | 09:20
Carlotta schrieb

Kopfschüttel...

Auf welche Ideen manche Leute kommen...? Den Beginn einer Erwerbsminderungsrente stellt immer noch die Rentenversicherung fest.

Meine Worte Das neue Gesetz ist nicht nur ungerecht sondern macht die Leute auch noch verrückt.
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