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Experten-Antwort

Beginn Erwerbsminderungsrente

von Biene05.05.2026 | 11:43
229 Ansichten
11 Antworten

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Ich habe eine Frage zu rückwirkender Genehmigung von unbefristeter voller Erwerbsminderungsrente. Wenn ich ab 01.08.2024 krank bin und im April 2025 einen Antrag gestellt habe, wie kann es dann sein, dass die Rente rückwirkend ab 01.08.2024 genehmigt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Biene,

 

Nach § 99 Abs. 1 SGB VI wird eine unbefristete Erwerbsminderungsrente von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sofern es sich also um eine unbefristete Rente handelt, beginnt die Leistung nur zum Eintritt der Erwerbsminderung, wenn der Antrag auch innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der EM gestellt wurde.

Befristete Erwerbsminderungsrenten werden i. S. d. § 101 Abs. 1 SGB VI nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

Möglicherweise könnte es sich auch um eine Umdeutung eines zuvor gestellten Reha-Antrages handeln. Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Volkeram 05.05.2026 | 11:50
Das kann gut sein, weil der sog. Leistungsfall als am 1.8.24 eingetreten festgestellt wird.
Hummelam 05.05.2026 | 11:53
Rückfrage: Ist der 01.08.2024 tatsächlich der Rentenbeginn oder ist das nur der Eintritt der Erwerbsminderung? Ersteres wäre merkwürdig, letzteres hingegen plausibel.
Fritzam 05.05.2026 | 12:00
wenn das der Leistungsfall wäre, kann eine unbefristete Rente nicht da beginnen, da der Antrag nicht binnen drei Monaten nach Leistungsfall gestellt wurde. Es ist sowieso alles Spekulation. Vielleicht wird der Leistungsfall erst in der Zukunft gelegt weil die Rentenversicherung noch einen Gutachter Termin benötigt oder Sie vor Gericht zerrt. Meine Rente hat weit in der Zukunft nach dem Antrag begonnen per Vergleich.
KSCam 05.05.2026 | 12:05
Vielleicht wurde ein Reha Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet? Aber was sollen wir im Forum rätseln? Befragen Sie im Einzelfall die Kollegender DRV, die den Bescheid so freigegeben haben.
Ram 05.05.2026 | 13:57
Zu einem bestimmten Zeitpunkt muß die Erwerbsminderung ja eingetreten sein. Da ist es durchaus naheliegend, dass durch den Eintritt der Krankheit dieser erste Tag der Erkrankung /Krankmeldung als Eintritt der Erwerbsminderung gesehen wird,auch wenn Sie den Antrag später gestellt haben.
Hummelam 05.05.2026 | 14:08
Alles in allem sind derartige Fragen in einem anonymen Forum nicht zielführend. So etwas erfragt man direkt beim zuständigen Rententräger, der auch Zugriff auf das Versicherungskonto hat.
Renteam 05.05.2026 | 18:16
versuchen Sie wenigstens den Rentenbescheid erstmal komplett zu lesen Da steht meistens auch was drin zum Rentenbeginn und seinen Gründen.
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