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Experten-Antwort

Begleitperson-Reha

von LM11.02.2017 | 12:56
2858 Ansichten
8 Antworten
Ich habe folgende Frage. Bei mir steht eine Anschlußreha an, habe einen Behinderungsausweis, unter anderem - mit Merkzeichen - B (Begleitperson). Wird der Aufenthalt für die Begleitperson von der Rentenversicherung bezahlt oder muß die Begleitperson selbst zahlen? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2017 | 13:33

Der Prüfarzt der Deutschen Rentenversicherung legt fest ob eine Begleitperson für die An-und Abreise oder für die gesamte Rehabilitation benötigt wird.

Hierfür müssen dem Prüfarzt alle medizinischen und medizinisch relevante Daten vorliegen.

7 Antworten

Klaraam 11.02.2017 | 14:21
Hallo, das MZ "B" = Begleitperson bezieht sich auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen, Nah und Fernverkehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß auch Ihre Begleitperson mit zur Reha darf. Vielleicht wenn Sie im Schwerbehindertenausweis das MZ "H" = Hilflos oder "BI" = Blind oder ganz Neu seit 2016 das MZ "TBI" = Taub und Blind haben. Warten Sie auf die Experten Antworten ab. Mfg
Herz1952am 11.02.2017 | 19:24
Hallo LM, schauen Sie bitte mal hier nach: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Begleitperson-52.ht… Also, möglich wäre das schon, falls diese Person auch während der Reha erforderlich sein sollte.
Herz1952am 11.02.2017 | 20:43
Nichts anderes, mein Link kam mir nur etwas ausführlicher vor. Waren Sie gestern Abend in der Memminger Stadthalle bei "Schwaben weiß/blau"? Und heute haben Sie doch noch einen Auftritt im Südwestfunk. Gleiche Sendung als Wiederholung (gestern BR3). Also, husch husch nochmal auf die Bühne. Sie waren gestern einer der Besten. Ich wusste ja, dass Sie ein "Cleverle" sind.:-) Sie sind ja auch Franke. Deshalb "Schwab...Franken" hellau!" :-)
LMam 12.02.2017 | 12:56
Söder der Dumme schrieb

schauen Sie bitte mal hier nach:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Begleitperson-52.html

Also, möglich wäre das schon, falls diese Person auch während der Reha erforderlich sein sollte.

[/quot

Was habe ich denn anderes gesagt?

Hallo, das MZ "B" = Begleitperson bezieht sich auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen, Nah und Fernverkehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß auch Ihre Begleitperson mit zur Reha darf. Vielleicht wenn Sie im Schwerbehindertenausweis das MZ "H" = Hilflos oder "BI" = Blind oder ganz Neu seit 2016 das MZ "TBI" = Taub und Blind haben. Warten Sie auf die Experten Antworten ab. Wenn der DRV Arzt bei der Prüfung der medizinischen Unterlagen feststellt,dass Sie eine Begleitperson für die An/und Abfahrt benötigen übernimmt die DRV die Fahrkosten für dei Begleiperson. Stell der DRV Arzt fest,dass Sie auch für die Dauer der Reha eine Begleitpereson benötigen übernimmt die DRV die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson.Anwendungen für die Begleitperson scheiden aus.Ebenso besteht keine Versicherung für die Begleitperson.Sollte diese Prüfung erfolgt sein müssten in Ihrem Bescheid entsprechende Zusätze stehen. Ansonsten wenden Sie sich an die DRV mit Attest Ihres Arztes,dass Sie eine Begleitperson benötigen und darum bitten dies zu prüfen. Mfg Danke für die Antwort! Ich brauche auch zu den Arztbesuchen, Einkäufen unsw. eine Begleitperson. Das wurde beim med.Gutachten beim Versorgungsamt festgelegt.
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