Hallo Frau Bernhard,
beim Thema freiwillige Beiträge für Teilmonate hat User 'gut überlegen' Recht. Das geht nicht.
Sollten Sie (die Begleitperson) unbezahlten Urlaub nehmen für die Dauer der Kinderreha, sollten Sie sich auch bei Ihrer Krankenversicherung wegen Fortführung derselben melden. Sie haben bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, sich Ihren Verdienstausfall erstatten zu lassen (Antragsformular V0561). Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0560.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Sonderzahlungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Interessant, was Sie so bezüglich der Erstattung freiwilliger Beiträge gelesen haben wollen. Da haben Sie wohl etwas falsch verstanden. Was die Sonderzahlungen angeht, ist das eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage, zu der Sie hier im Forum keine Expertenantwort erwarten können.
freiwillige Beiträge kann man nicht für Teilmonate bezahlen, und da der Monat vor und auch nach der Reha bereits mit Pflichtbeiträgen (aus Arbeitseinkommen) 'belegt' ist, sind freiwillige Zahlungen für diese beiden Monate nicht möglich.
Insofern erübrigt sich auch eine Erstattung.
Sollte, weil z.B. die Reha verlängert wird und somit auch der unbezahlte Urlaub, dann doch ein voller Monat ohne Pflichtbeiträge entstehen, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis zum 31.03. des Folgejahres freiwillig nachzubezahlen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Freiwillige_Versicherung_Liste.html#
Interessant, was Sie so bezüglich der Erstattung freiwilliger Beiträge gelesen haben wollen. Da haben Sie wohl etwas falsch verstanden. Was die Sonderzahlungen angeht, ist das eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage, zu der Sie hier im Forum keine Expertenantwort erwarten können.
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