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Experten-Antwort

Begleitpersonen bei Begutachtungen der DRV

von Mr.Right28.08.2025 | 11:34
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43 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Mit einem Schreiben der DRV Bund vom 01.04.2025 an Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter der Deutschen Rentenversicherung Bund geht die DRV auf die Thematik der Mögliche Anwesenheit dritter Personen während einer gutachterlichen Untersuchung ein. Zitat: Aus diesen Gründen empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Bund unverändert, psychiatrisch-psychotherapeutische Begutachtungen möglichst ohne die Anwesenheit von Dritten vorzunehmen. Psychiaterinnen und Psychiater sollten zumindest einen Teil der Exploration ohne die Anwesenheit einer Begleitperson vornehmen, um der besonderen… Das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ambivalent zu bewerten: Einerseits wird das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zur Anwesenheit von Begleitpersonen korrekt zitiert und der grundsätzliche Anspruch der Betroffenen anerkannt. Andererseits ist das praktische Ziel des Schreibens klar erkennbar: Es soll Gutachterinnen und Gutachtern ermöglichen, Begleitpersonen insbesondere bei psychisch erkrankten Menschen möglichst abzulehnen – obwohl diesen Menschen häufig besonders großer Schutzbedarf zusteht und sie im Verfahren strukturelle Nachteile erfahren. Ehrliche Bewertung des Schreibens • Formell wird höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt, faktisch aber wird eine restriktive Praxis angestrebt, indem psychiatrisch-psychotherapeutische Begutachtungen explizit von Begleitpersonen “freigehalten” werden sollen. • Die Argumentation, die Begutachtung könne durch Begleitpersonen verfälscht werden, ist fachlich nachvollziehbar – verschweigt aber, dass das Fehlen einer Begleitung zu erheblichen Nachteilen und oft zu fehlerhaften Ablehnungen führt, die später vor Gericht mühsam korrigiert werden müssen. • Besonders kritisch ist: Gerade in Problemkonstellationen wird empfohlen, einen Teil der Exploration ohne Begleitperson durchzuführen – das birgt die Gefahr, dass Betroffene in ihrer schwächsten Position alleine einer sehr einseitigen Gutachtensituation ausgesetzt sind. Mögliche Intention • Die Deutsche Rentenversicherung nutzt “fachliche” und rechtliche Argumente, um ihre Gutachter zur Begrenzung von Begleitpersonen zu animieren. • Ziel ist es offenbar, Diagnostik aus Sicht der DRV klarer zu steuern, Widersprüche in Gutachten zu vermeiden und die Grundquote an Ablehnungen zu stabilisieren – was für Betroffene strukturell nachteilig sein kann, insbesondere, da viele keine Kraft für lange Gerichtsverfahren haben. • Die institutionelle Motivation ist weniger Schutz oder Qualitätssicherung, sondern eher Ergebnissteuerung und Kostendämpfung. Fazit Das Schreiben ist rechtlich sauber formuliert, inhaltlich aber ein Versuch der DRV, die höchstrichterlichen Vorgaben im Sinne restriktiver Praxis auszuhebeln. Es verschärft damit bestehende Ungleichgewichte zu Lasten psychisch erkrankter Menschen und erschwert ihnen eine transparente, faire Begutachtung. Was soll eine betroffene Person machen wenn ein Gutachter im Namen der Deutschen Rentenversicherung eine Begutachtung durchführt, aber im allgemeinen keine Begleitpersonen zulassen will ? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Mr. Right,

ich zitiere nachstehend aus der „Leitlinie zur sozialmedizinischen Beurteilung“ bei psychischen und Verhaltensstörungen, die Sie auf unserer Internetseite wiederfinden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html

„Befürchtungen und Sorgen bezüglich des Ablaufs und der Ergebnisse ärztlicher (sozialmedizinischer) Begutachtungen sind in der Bevölkerung verbreitet. Nicht selten wird die Unabhängigkeit von Gutachtern angezweifelt und aus diesem Grund eine Begleitperson gewünscht. Derartige Befürchtungen lassen sich seitens des Gutachters durch eine verständnisvolle Gesprächsführung und sorgfältige Information über Sinn und Inhalte des Gutachtens meist im Vorfeld der eigentlichen Begutachtung ausräumen, so dass diese auch ohne Anwesenheit Dritter möglich ist. Das Angebot eines gemeinsamen Gesprächs mit Proband und Begleitperson nach Abschluss der eigentlichen Begutachtung kann ebenfalls hilfreich sein, Vorbehalte und Ängste abzubauen.

Der Ablauf der Begutachtung wird durch die Anwesenheit einer Begleitperson beeinflusst. Aus gutachterlicher Sicht ist die Anwesenheit einer Begleitperson während der Begutachtung nur selten erforderlich und in der Regel verzichtbar, sie kann sogar dem Zweck der Begutachtung zuwiderlaufen. Erleben und Verhalten sowie Art und Inhalt der Mitteilungen des Probanden werden durch die Begleitperson modifiziert. Infolge der spezifischen sozialen Einbindung ist mit selektiven Äußerungen des Probanden zu rechnen, sei es aus Scham, aus Angst oder aus Rücksicht auf die Gefühle der Begleitperson. Mitunter zeigen sich in der Begutachtungssituation problematische Abhängigkeitsbeziehungen des Probanden, die zwar diagnostisch ebenfalls bedeutsam sein können, den Nachteil der Befangenheit des Probanden in der Untersuchungssituation jedoch nicht aufwiegen. Gelegentlich entspricht es auch nicht primär dem Wunsch des Probanden, zu einer Begutachtung begleitet zu werden, sondern es ist das Anliegen der entsprechenden Bezugsperson, nicht „außen vor gelassen“ zu werden oder sogar eigene Interessen vertreten zu können. Demgegenüber werden in einer von einer vertrauensvollen Atmosphäre getragenen Begutachtungssituation zwischen Proband und Gutachter nicht selten erstmals kränkende oder sogar traumatische Erfahrungen aus dem sozialen Umfeld seitens des Probanden offenbart, wobei die Neutralität des Gutachters - also gerade auch die Unabhängigkeit von den sozialen Bezügen des Probanden - eine wichtige Rolle spielt. Bei der Anwesenheit einer Begleitperson bei der gutachterlichen Exploration besteht die Gefahr, dass Angaben verfälscht und die Verwertbarkeit des Gutachtens in Frage gestellt wird. Zu dieser Fragestellung gibt es widersprüchliche gerichtliche Urteile. Das Ablehnen einer Begleitperson bedeutet nicht den Verzicht auf fremdanamnestische Erhebungen, sofern komplexere Fragestellungen vorliegen oder die Eigenanamneseerhebung störungsbedingt erschwert ist. Wenn möglich, sollten in die sozialmedizinische Beurteilung - unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften - auch Informationen durch behandelnde Ärzte und gegebenenfalls Psychologen, Sozialarbeiter, Rehabilitationsberater, Arbeits- und Beschäftigungstherapeuten einfließen, gegebenenfalls auch solche von Angehörigen sowie bei speziellen Fragestellungen Angaben von Arbeitskollegen und Vorgesetzten.“

„Sofern sprachliche Verständigungsschwierigkeiten (Fremdsprache, Hörminderung) bestehen, ist die Hinzuziehung eines (Sprach- beziehungsweise Gebärden-) Dolmetschers notwendig.“

 

Ihre Auffassung, die Deutsche Rentenversicherung motiviere damit zur Ergebnissteuerung und Kostensenkung, ist unzutreffend. Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Schlüssigkeit sowie Neutralität sind Qualitätskriterien, die jedes sozialmedizinische Gutachten erfüllen muss.

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42 Antworten

Not right here, Mr.Rightam 28.08.2025 | 11:57
Das ist hier kein Diskussionsforum! Ihr Benutzername zeugt übrigens durchaus von einer gehörigen Portion Arroganz :-)
Sehr einfacham 28.08.2025 | 12:00
Die Begutachtung verweigern und damit gegen seine Mitwirkungspflicht verstoßen. Dann aber nicht rumpinzen, falls die finanziellen Folgen möglicherweise heftig werden.
@Mr.Rightam 28.08.2025 | 12:01
"Was soll eine betroffene Person machen wenn ein Gutachter im Namen der Deutschen Rentenversicherung eine Begutachtung durchführt, aber im allgemeinen keine Begleitpersonen zulassen will ? " Was hat eine Person zu verbergen, dass sie unbedingt eine Begleitperson beim Gutachter braucht?
Uweam 28.08.2025 | 12:08
Da können Sie noch so viel Text schreiben, der Gutachter hat Hausrecht.
EMam 28.08.2025 | 12:25
Schlecht gebrüllt Löwe! Es zeugt von Arroganz und wohl auch fehlender eigener Überzeugung, eine derartige Materie in einem anonymen Forum diskutieren zu wollen. Die betroffene Person kann sich ja direkt beim zuständigen Rententräger beschweren, wobei es mehr als fraglich ist, ob das dann zu einer Zulassung einer Begleitperson führt. Für das weitere Verfahren ist es aber eher kontraproduktiv.
Selbstbestimmt ?am 28.08.2025 | 12:48
Haben Sie auch schon mal daran gedacht, dass es Betroffene gibt, die lieber alleine zum Gutachter gehen wollen ( Stichwort Helikopter-Eltern) ? Bereits in den vergangenen Jahrzehnten gab es Eltern, die ihre längst erwachsenen Kinder am liebsten auf Schritt und Tritt begleiten würden, ohne denen damit einen Gefallen zu tun. Wenn eine Begleitperson in einer Untersuchungssituation den (wort)führenden Part übernimmt, ist eine realistische Einschätzung nur begrenzt möglich, wenn überhaupt.
Max Mülleram 28.08.2025 | 13:21
Tatsächlich würde ich aus eigener Erfahrung immer dazu raten, eine Begleitpersonen mitzunehmen. Wir konnten tatsächlich vor dem Sozialgericht meine Ansprüche durchsetzen aufgrund der Zeugen Aussage einer Begleitperson. Natürlich ist die deutsche Rentenversicherung nicht da drüber erfreut, wenn Begleitpersonen mit zu einem Gutachtertermin kommen. Weil man dann tatsächlich noch eine zweite Außenstehende Person hat, die Sachen bezeugen kann.
Melina Winteram 28.08.2025 | 13:23
Eventuell hat die Person einfach aus psychosomatischen Gründen Angst alleine irgendwo hinzugehen oder benötigt wegen ihrer psychologischen Probleme Hilfe. Was ist das denn für Schwachsinnige Aussage, dass eine Person etwas zu verbergen hat, nur weil sie Angst hat, alleine zu einem Gutachter zu gehen ?
Karl Liebigam 28.08.2025 | 13:24
Da stimme ich Ihnen auf jeden Fall zu. Trotzdem sollte er sich an höchstrichterliche Entscheidung vom Bundessozialgericht halten, da er sonst irgendwann eventuell keine gutachterliche Tätigkeit mehr ausüben darf.
Jessica Hugam 28.08.2025 | 13:25
Zitat von EM anzeigenausblenden
Die Person hat lediglich eine Frage gestellt. Ich wundere mich aber, wieso so viele Leute aggressiv auf diese Fragestellung reagieren? Ich denke, hier wurde auf jeden Fall einen Nerv getroffen, sonst wäre nicht innerhalb von Minuten sehr viele negative Kommentare vorhanden.
Mr.Rightam 28.08.2025 | 13:27
Anstatt meinen Benutzernamen zu bemängeln, können Sie auch einfach auf meine Fragestellung antworten. Wenn Sie dazu in der Lage sind.
Lena Jannsenam 28.08.2025 | 13:29
Wieso sollte man die Begutachtung verweigern und gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen? Es wird lediglich gefragt, wie man mit der Thematik umgehen soll, dass eine Begleitpersonen nicht zugelassen ist, obwohl das Bundesbundessozialgericht etwas anderes sagt. Ich verstehe ihre Aggressivität in Ihrer Antwort nicht.. ?!
Sommeram 28.08.2025 | 13:31
Zitat von Melina Winter anzeigenausblenden
Beim Psychologen oder Psychiater braucht diese Person mit Sicherheit keinen Begleiter, nur beim Gutachter. Von daher ist Ihre schwachsinnige Aussage nicht richtig.
@Mr.Rightam 28.08.2025 | 13:35
Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Mr.Rightam 28.08.2025 | 13:37
Bei dem oben genannten Sachstand wurde eine KI befragt und Sie hat so geantwortet: Mögliche Intention • Die Deutsche Rentenversicherung nutzt “fachliche” und rechtliche Argumente, um ihre Gutachter zur Begrenzung von Begleitpersonen zu animieren. • Ziel ist es offenbar, Diagnostik aus Sicht der DRV klarer zu steuern, Widersprüche in Gutachten zu vermeiden und die Grundquote an Ablehnungen zu stabilisieren – was für Betroffene strukturell nachteilig sein kann, insbesondere, da viele keine Kraft für lange Gerichtsverfahren haben. • Die institutionelle Motivation ist weniger Schutz oder Qualitätssicherung, sondern eher Ergebnissteuerung und Kostendämpfung. Fazit Das Schreiben ist rechtlich sauber formuliert, inhaltlich aber ein Versuch der DRV, die höchstrichterlichen Vorgaben im Sinne restriktiver Praxis auszuhebeln. Es verschärft damit bestehende Ungleichgewichte zu Lasten psychisch erkrankter Menschen und erschwert ihnen eine transparente, faire Begutachtung. Daher bitte ich nochmal darum, meine Frage zu beantworten. Was soll eine betroffene Person machen wenn ein Gutachter im Namen der Deutschen Rentenversicherung eine Begutachtung durchführt, aber im allgemeinen keine Begleitpersonen zulassen will ?
Mr.Rightam 28.08.2025 | 13:46
Es geht um eine weiterbewilligung der Vollen Erwerbsminderungsrente. Nicht um einen Erstantrag. Der Erstantrag wurde schon durch das Sozialgericht durchgesetzt um die Volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Wie kommt das eigentlich, dass sie mir vorschlagen ich soll arbeiten gehen obwohl ich sehr krank bin? Und dies auch ein gerichtlicher Gutachter festgestellt hat. Sie sollten tatsächlich überlegen mit welcher Einstellung sie versuchen, Leuten in diesem Forum zu helfen.
@Mr.Rightam 28.08.2025 | 13:52
Zitat von Mr.Right anzeigenausblenden
Komisch bisher haben Sie nicht geschrieben, dass Sie auf einmal sehr krank sind auf auf einmal die volle befristete EM-Rente haben. Ich habe nicht vor Ihnen zu helfen, dass können Sie selber machen und dann waren Sie schon bei einem gerichtlichen Gutachter und machen hier noch einen Aufstand. Komisch, wo Sie doch wissen wie es abläuft. Ob das wohl alles so stimmt, wie Sie es hier schreiben? Und ich soll garnichts!
@Mr.Rightam 28.08.2025 | 14:05
Da ich nicht auf Kommandos von Ihnen reagiere, suchen Sie sich Hilfe für die Beantwortung Ihrer Wehwehchen woanders.
Rene Kelberam 28.08.2025 | 14:09
Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass man eine Begleitpersonen mit zu einem Gutachter nehmen darf. Wenn man eine Begleitperson dann auch zum Gutachter Termin mitnehmen will, und dieser dies ablehnt. Wo verstößt man dann gegen seine Mitwirkungspflicht und wie verweigert man die Begutachtung, das müssen Sie mir tatsächlich mal erklären. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Lena Jannsenam 28.08.2025 | 14:13
Sie schreib hier tatsächlich ohne Namen und greifen mehrere Personen an. Ich glaube, sie sollten sich Hilfe suchen und dieses Forum meiden, wenn sie anderen Personen nicht helfen möchten. Ich wünsche Ihnen gute Besserung und einen schönen Tag.
Mr.Wrongam 28.08.2025 | 14:15
Es kann sooooviel wrong laufen bei einer Begutachtung, da ist Ihre Frage schon überflüssig.
Kai Harbegam 28.08.2025 | 14:41
Die Frage sollte er lauten, was haben die Gutachter der Deutschen Rentenversicherung und die DRV zu verbergen ? Warum steht im Schreiben der deutschen Rentenversicherung an die Gutachter der Deutschen Rentenversicherung der Hinweis dass man Begleitpersonen möglichst ausschließen soll von einer Begutachtung ? Obwohl das Bundessozialgericht etwas anderes entschieden hat. Das hat schon tatsächlich Skandalcharakter und würde mich nicht wundern, wenn es irgendwann von den Medien offen kommuniziert wird.
Mr.Rightam 28.08.2025 | 14:51
In diesem Link ist das Schreiben der DRV Bund an die DRV Gutachter. Das Schreiben wurde durch DRV Bund / Dr.Zaki erstellt. Kann sich jeder gerne durchlesen und seine eigene Meinung dazu machen. https://www.transfernow.net/dl/20250828PWA2ZUDF
Igor Ractziam 28.08.2025 | 15:43
Das Schreiben ist tatsächlich Grenzwertig, ich habe meine volle Erwerbsminderungsrente auch nur durch meinen Anwalt und nach 2 Jähriger Klage erhalten. 2 mal DRV Gutachter negatives Gutachten. Und der Gutachter vor dem Sozialgericht hat dann die Volle Erwerbsminderungsrente erteilt. Ein Schelm wer Böses denkt.
Igor Ractziam 28.08.2025 | 15:43
Das Schreiben ist tatsächlich Grenzwertig, ich habe meine volle Erwerbsminderungsrente auch nur durch meinen Anwalt und nach 2 Jähriger Klage erhalten. 2 mal DRV Gutachter negatives Gutachten. Und der Gutachter vor dem Sozialgericht hat dann die Volle Erwerbsminderungsrente erteilt. Ein Schelm wer Böses denkt.
Inga Beringeram 28.08.2025 | 15:45
Zitat von Igor Ractzi anzeigenausblenden
Komisch bei mir war es so ähnlich, ich war einmal beim DRV Gutachter der sagte ich kann über 6 Stunden arbeiten. Als ich dann vor dem Sozialgericht geklagt habe, hat der Gutachter festgestellt, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin. Seit dem bekomme ich die befristete volle Erwebsminderungsrente. Gibt es eigentlich Leute die nach einem DRV Gutachter die Rente bekommen haben oder ist das eher selten ?
Kai Harbegam 28.08.2025 | 15:48
Wieso möchten Sie eine Person, die offensichtlich krank ist und die volle Erwerbsminderungsrente erhält arbeiten schicken ? Tatsächlich finde ich die Thematik interessant und man sollte über diese auch reden können.
Uweam 28.08.2025 | 16:09
Höchstrichterliche Rechtsprechung gilt nur für gerichtlich angeordnete Gutachten. Man muss die Urteile auch mal lesen wie man zitiert
Timam 28.08.2025 | 16:13
Wer weiß, ob das Schreiben vom 1. April nicht ein Aprilscherz und Fake ist
Praxisam 28.08.2025 | 16:52
Zusammenfassung: Juristische Laien wie der Fragesteller und die ihm Antwortenden schnappen irgendwo etwas auf, das sie zwar nicht begreifen, lassen sich aber trotzdem nicht davon abhalten, sich eine amateurhafte Meinung zu bilden, und ereifern sich über ein Problem, das gar keines ist; aber Skandalieren macht halt gerade in der Anonymität einfach zu viel Spaß. Es ist doch nachvollziehbar (und das genannte Urteil verlangt auch nichts anderes), dass der Gutachter keinen Störfaktor während der Begutachtung dabeihaben will. Schließlich soll er frei von äußeren Manipulationsmöglichkeiten zu einem Ergebnis kommen. Wenn man es für eine "transparente, faire Begutachtung" hält, wenn die Begleitperson ständig hineinquatscht in dem Versuch das Ergebnis der Begutachtung zu beeinflussen (das ist häufig die Realität), dann hat man den Sinn einer Begutachtung nicht verstanden. Begleitpersonen sind fürs "Händchenhalten" da, aber nicht Teilhaber am Begutachtungsprozess.
Udo Frankeam 28.08.2025 | 21:06
Zitat von Praxis anzeigenausblenden
Genau wer kennt Ihn nicht die Begleitperson die immer rumpöbelt und rumschreit. Wo ist das Problem sein Anwalt mit zur Begutachtung mitzunehmen wenn er nichts sagt und nur Notizen macht ? „Begleitpersonen sind fürs "Händchenhalten" da, aber nicht Teilhaber am Begutachtungsprozess.“ Sehe ich tatsächlich anders da dieser Prozess sehr sensibel ist und in vielen Fällen das Sozialgericht nach voriger Ablehnung durch den DRV Gutachter ein neues Gutachten in Auftrag gibt und diese oft anders ausfallen. "transparente, faire Begutachtung" Ist im Endeffekt nicht möglich wenn eine Institution den Gutachter bezahlt und beauftragt. Machen wir uns nichts vor, die Hand die einen füttert schlägt man nicht.
Praxisam 29.08.2025 | 06:41
Zitat von Udo Franke anzeigenausblenden
1. "Genau wer kennt Ihn nicht die Begleitperson die immer rumpöbelt und rumschreit." Nur weil Sie davon nichts wissen, heißt es nicht, dass es nicht trotzdem ständig vorkommt. Gerade bei Psycho-Erkrankungen. 2. Teilhaber am Beurteilungsprozess ist der Patient und der Gutachter. Und sonst niemand. Der Versuch eine dritte Partei zu beteiligen, ohne dass es dafür eine konkrete medizinische Notwendigkeit gibt, ist ein Versuch, das Ergebnis der Begutachtung zu manipulieren.
Mr.Rightam 29.08.2025 | 08:46
Zitat von Praxis anzeigenausblenden
1. Natürlich, weil bei Punkt eins immer die ganze Familie und auch alle umliegenden Personen inkl. Anwälte verrückt sind und rumschreien. Eine Pauschalisierung aller erkrankten und alle Angehörigen. 2. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 27. Oktober 2022 (Aktenzeichen B 9 SB 1/20 R) entschieden, dass Betroffene bei medizinischen Begutachtungen grundsätzlich das Recht haben, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Eine solche Begleitperson darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn ihre Anwesenheit eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung objektiv behindert. Die Entscheidung hierüber trifft im Streitfall das Gericht. Ich weiß nicht, wo sie ihre veralteten Informationen her holen aber es ist absoluter Quatsch, was Sie hier schreiben. Noch mal ein Tipp zum Ende an alle Leute, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Nimmt auf jeden Fall eine Begleitperson mit zu Gutachten der Deutschen Rentenversicherung. Sollte dieses Gutachten trotzdem negativ ausfallen oder die Leute möchten euch die Begleitpersonen verwehren nehmt euch direkt einen Anwalt. Die DRV ist in dieser Situation nicht auf eurer Seite der bezahlte Gutachter von der DRV in den meisten fällen auch nicht. Ihr habt in den meisten Fällen Recht auf eine Erwerbsminderungsrente, auch wenn der Weg hart und steinig ist lasst euch nicht abschrecken.
RWTKam 29.08.2025 | 08:56
Zitat von Mr.Right anzeigenausblenden
Ich kann auf Ihre Tipps verzichten. Wer ernsthaft krank ist, braucht keine Begleitperson und bekommt die EM-Rente bewilligt.
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