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Experten-Antwort

Begleitung bei Gutachterterminen

von PeterdGr06.08.2020 | 20:33
280 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ist den Forenteilnehmern eine Rechtsgrundlage bezüglich Begleitung bei Gutachterterminen bekannt? Welche Auswirkungen hat die Begleitung auf die Mitwirkungspflicht, wenn der Gutachter sich weigert, Begleitung zuzulassen? Gibt es Vorhaben im SGB, im Antideskriminierungsrecht bei Behinderungen und/oder gibt es Urteile hierzu? Viele Grüße Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User PeterdGr,

wir schließen uns den Ausführungen der User an. Gute Hinweise hat User Siehe hier vorgebracht.

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7 Antworten

Kapoam 06.08.2020 | 22:08
Es steht dem Gutachter frei, ob er eine Begleitperson zulässt.
Siehe hieram 06.08.2020 | 22:35
hierzu gefunden https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/67791/anwesenheit_von_b… Regelmäßig dürfte es aber kein Problem geben, wenn Sie aufgrund Ihrer Einschränkungen die Hilfe einer Begleitperson benötigen um den Termin überhaupt wahrnehmen zu können. Sofern Ihr Termin feststeht, sollten Sie sich also direkt mit der Gutachterpraxis in Verbindung setzen um dies dort direkt zu klären.
Piaam 07.08.2020 | 09:54
offensichtlich ja nicht. Aus dem oeben genannten Link des VDK: "Durch den Beschluss des LSG wird bestätigt, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zur ärztlichen Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren besteht. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die „Rechtfertigungslast” auf Seiten des Sachverständigen liegt und nicht auf Seiten des zu Begutachtenden. Der Sachverständige muss also belastbare Gründe für seine Weigerung vorbringen," Es muss also schon, den konkreten Fall betreffende, gut begründete Gründe für eine Ablehnung einer Begleitperson geben. Das wird regelmäßig bei einer dem Gutachter unbekannten Person erst einmal nicht möglich sein. Leider müsste man sich dieses Recht bei Ablehnung dennoch erst einmal gerichtlich erstreiten, weil das kein Gesetz regelt und man den Gutachter bei Weigerung halt auch nicht alleine deshalb ablehnen darf. Dabei könnte es so einfach sein, diesen zusätzlichen Streß für die eh schon gesundheitlich angeschlagenen Betroffenen zu vermeiden. Die beauftragende Organisation könnte das bei Beauftragung des Gutachter einfach regeln, dass eine Begleitperson zu akzeptieren ist.
Jaam 07.08.2020 | 12:24
Mehrere Sozialgerichte haben dies bejaht. Interessant wären auch die Fragen: Darf der Patient darauf bestehen, dass Arzthelferinnen den Raum verlassen, wenn sie nicht gerade für Tests benötigt werden? Und was ist, wenn das Patienteninterview überhaupt nicht vom zugewiesenen Gutachter durchgeführt wird und allenfalls am Schluss ein paar Minuten Audienz eingeplant sind. Dann kann man doch sicherlich im Wartezimmer warten, bis der Gutachter Zeit hat?
Echt witzigam 07.08.2020 | 12:56
Und was wäre, wenn es nicht Dr. Meier sondern Dr. Müller ist? Die Fragen zu diesem Thema können doch in diesem Forum gar nicht beantwortet werden. Das muss doch selbst der dümmste Fragesteller erkennen.
KSCam 07.08.2020 | 13:29
Da wird wieder mal ein "Fass aufgemacht" und 99% aller Menschen können sich nur wundern und den Kopf verständsislos schütteln. Das ist doch alles kein Thema wenn Menschen respektvoll und verständnisvoll miteinander kommunizieren. Dann sollte jeder Gutachter (Arzt) Verständnis für den Patienten haben aber auch jeder Patient Verständnis für den Arzt. Aber das es auf beiden Seiten immer wieder "schwierige Menschen (oder sollte ich die Idi.... nenen?) gibt, kann man sich über derartige Banalitäten bis zum Gericht streiten. Und man/frau sucht ne Rechtsgrundlage die man/frau bei der Begutachtung sicherheitshalber bei der Hand hat, falls es "nicht genehm erscheint wenn der Arzt vielleicht einen Fehler gemacht haben könnte" und diesem sein "vergehen" glich schwarz auf weiß unter die Nase zu halten. Sachen gibts.....
KSCam 07.08.2020 | 15:25
Klaas, ich respektiere Ihre Ansicht, zum Respekt gehört es allerdings auch Menschen nicht ungefragt zu duzen...... Wüsste nicht dass wir per du sind.
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