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Experten-Antwort

Begleitung Kinderreha

von Frau H.13.05.2025 | 18:00
274 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich begleite 4 Wochen meine Kinder zur Kinder-Reha und mein Arbeitgeber fragte mich, wer meine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme? Dann fragte mein Arbeitgeber mich, ob ich von den 4 Wochen 2 Wochen regulären Urlaub nehmen könnte und 2 Wochen unbezahlten Urlaub. Würde das rechtlich so gehen? Die Reha wurde genehmigt, Termin steht schon. Jetzt hatten mein Mann und ich überlegt, ob es möglich wäre, dass er Kind 1 begleitet und ich Kind 2 und wir somit gemeinsam zur Reha könnten oder ist für 2 Kinder eine Begleitung vorgesehen? Ich würde mich über eine Antwort sehr Freuen. Viele Grüße Frau H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, 

Ihre Frage ist für das Forum nicht geeignet. Es kann hier nicht auf Ihre persönlichen Belange eingegangen werden. 

 

Wurde die Kinderreha von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung bewilligt?

Wurde die Kinderreha für beide Kinder bewilligt? Wie alt sind beide Kinder? Sicherlich sind Sie als Begleitperson für die Kinder im Bescheid angegeben?

Hat der Rentenversicherungsträger die Kinderreha bewilligt, kann ein Nettoverdienstausfall gezahlt werden. 

Wie Sie das mit dem Arbeitgeber regeln, ob 2 Wochen bezahlter Urlaub, steht Ihnen frei. 

Wenn eine Begleitperson im Bescheid bewilligt wurde, so können nicht 2 Begleitpersonen in die Reha mitfahren. 

 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen die Kinderreha bewilligt hat. Dazu müsste auch im Bescheid eine Telefonnummer angegeben sein. Bitte rufen Sie dort an und stellen dort Ihre Fragen. 

 

Hier noch weitere Informationen zur Kinder- Reha:

 

Homepage | Rehabilitation für Kinder und Jugendliche | Deutsche Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rehaam 14.05.2025 | 07:30
Jetzt wo die Reha genehmigt wurde, haben Sie sich etwas überlegt? Was die Urlaubsgewährung und unbezahlten Urlaub angeht, müssen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber abklären, dass ist keine rentenrechtliche Frage. Fragen zur Krankenversicherung beantwortet Ihre Krankenkasse. Mit der gemeinsamen Reha dürfte schwierig werden. Letztendlich müssen Sie das aber direkt mit dem die Reha bewilligenden Rententräger abklären. Kontaktdaten stehen im Bewilligungsbescheid.
Fliederam 14.05.2025 | 10:35
Hier können Sie einsehen, was von der Übernahme des Verdienstausfalls durch die DRV abgedeckt ist: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… (Ziffer 5.1). Sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse, wie Sie den KV-Schutz für die Zeit der Reha aufrecht halten (vermutlich freiwillige Versicherung). Ob auch Ihr Mann zusätzlich Begleitperson sein kann, klären Sie, wie bereits geschrieben, mit der zuständigen DRV.
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