Guten Tag,
Ihre Frage ist für das Forum nicht geeignet. Es kann hier nicht auf Ihre persönlichen Belange eingegangen werden.
Wurde die Kinderreha von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung bewilligt?
Wurde die Kinderreha für beide Kinder bewilligt? Wie alt sind beide Kinder? Sicherlich sind Sie als Begleitperson für die Kinder im Bescheid angegeben?
Hat der Rentenversicherungsträger die Kinderreha bewilligt, kann ein Nettoverdienstausfall gezahlt werden.
Wie Sie das mit dem Arbeitgeber regeln, ob 2 Wochen bezahlter Urlaub, steht Ihnen frei.
Wenn eine Begleitperson im Bescheid bewilligt wurde, so können nicht 2 Begleitpersonen in die Reha mitfahren.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen die Kinderreha bewilligt hat. Dazu müsste auch im Bescheid eine Telefonnummer angegeben sein. Bitte rufen Sie dort an und stellen dort Ihre Fragen.
Hier noch weitere Informationen zur Kinder- Reha:
Homepage | Rehabilitation für Kinder und Jugendliche | Deutsche Rentenversicherung