Hallo Biene,
nur bei medizinischer Notwendigkeit können gegebenenfalls Kosten für die Begleitperson übernommen werden, fährt sie ohne diese Notwendigkeit mit, muss mit der Klinik geklärt werden, ob die Unterbringung gegen Selbstzahlung möglich ist.
Sollte Ihre Frau einen eigenen Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen haben, können Sie sich gegenseitig in Ihren Anträgen vermerken und darum bitten, in einer Klinik untergebracht zu werden, sofern die gleichen medizinischen Indikationen gegeben sind, einen Rechtsanspruch haben Sie hierauf nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung