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Experten-Antwort

Begleitung zur Kur

von Biene08.04.2025 | 20:03
398 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Darf ich meine Frau mit nehmen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Biene,

 

nur bei medizinischer Notwendigkeit können gegebenenfalls Kosten für die Begleitperson übernommen werden, fährt sie ohne diese Notwendigkeit mit, muss mit der Klinik geklärt werden, ob die Unterbringung gegen Selbstzahlung möglich ist.

Sollte Ihre Frau einen eigenen Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen haben, können Sie sich gegenseitig in Ihren Anträgen vermerken und darum bitten, in einer Klinik untergebracht zu werden, sofern die gleichen medizinischen Indikationen gegeben sind, einen Rechtsanspruch haben Sie hierauf nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Rehaam 08.04.2025 | 20:23
Wenn die Klinik Platz hat und Sie das privat bezahlen, sonst nur, wenn diese auch eine Reha benötigt oder Sie Ihre Frau, medizinisch nachgewiesen, als Begleitperson benötigen. Eine Reha ist kein gemeinsamer Urlaub.
Rückfragenam 09.04.2025 | 05:10
Viele Rückfragen Handelt es sich um eine Reha oder eine Kur? Denn bei Reha wird die DRV, deren Forum dies ist, nicht zuständig sein. Möchten Sie die Person als Begleitperson oder als Pflegeperson mitnehmen? Wurde ein Antrag beim Kostenträger gestellt oder soll die Mitnahme auf eigene Kosten geschehen? Haben Sie schon bei der Reha-Klinik angefragt, ob das dort möglich ist? Sonst ließe sich ja auch ein Hotelzimmer in der Nähe mieten und dann wird niemand was dagegen haben, wenn Ihre Frau parallel zur "Kur" da Urlaub macht.
Rentenschmiedam 09.04.2025 | 06:56
Hallo, zuerst einmal würde ich mit der Rehaklinik klären, ob die Mitnahme einer Begleitperson dort überhaupt möglich ist. Wenn es dort keine Unterbringungskapazitäten gibt, hat es sich wohl schon erledigt. Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht auf eine Begleitperson angewiesen sind, sonst wäre das bei der Rehabewilligung schon festgestellt worden. Eine weitere Frage die die Rehaklinik beantworten muss, ist ob die Mitnahme einer Begleitperson u.U. den Rehaerfolgt gefährden könnte. Bei bestimmten Krankheitsbildern ist die Trennung vom gewöhnlichen Umfeld Voraussetzung für eine erfolgreiche Reha. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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