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Experten-Antwort

Begrenzung Beitragszuschuss

von Beamtenwitwe21.12.2011 | 11:47
1899 Ansichten
3 Antworten

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Ich bisher durch meinen Ehemann bei der KBV mitversichert. Mein Ehemann ist jetzt leider verstorben. Er bekam eine Pension vom Bundeseisenbahnvermögensamt und eine kleine Rente, ich selber bekomme auch eine Rente. Zu meiner Rente wurde bisher kein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, da ich familienversichert war. Jetzt muss ich einen Antrag auf Witwenrente stellen und ebenfalls einen Antrag auf Beitragszuschuss, da ich weiterhin bei der KBV versichert sein werde, jetzt allerding selber. Ebenfalls einen Antrag auf Zuschuss werde ich bei meinem eigenen RV-Träger stellen. Da ich ja den Anspruch auf Beihilfe als Beamtenwitwe behalte, möchte ich diesen natürlich voll ausschöpfen. Ist jemanden bekannt, wie hoch mein Beitragszuschuss maximal seien darf, ohne dass meine Beihilfeansprüche gekürzt werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beamtenwitwe,

in dieser Frage kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Beamtenwitweam 21.12.2011 | 12:39
Danke für die schnelle Info und schöne Feiertage.
egalam 21.12.2011 | 12:14
40,99 EUR
Deutsche Rentenversicherung
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