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Begrenzung der Fahrkostenpauschale

von regensburger09.10.2009 | 12:54
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 25. August 2009 in einem BFW zur Umschulung. Mir wurde nun vom BFW mitgeteilt, dass die Pauschale für die Heimfahrten von der DVR begrenzt wurde auf höchstens 130 Euro pro Heimfahrt, also höchstens 260 Euro pro Monat. Das reicht bei mir aber Aufgrund der langen Strecke nicht aus. Weiß hierzu jemand Bescheid?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo regensburger,

die Aussage des BFW ist richtig. Laut Bundesreisekostengesetz ist für Hin- und Rückfahrt ein Höchstbetrag von 130 euro zu erstatten.

6 Antworten

DBam 09.10.2009 | 13:33
Sofern Sie jedoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wird auch ein Betrag von über 130,00 EUR erstattet.
regensburgeram 09.10.2009 | 16:23
Gut, aber als ich den Antrag auf Fahrtkostenpauschale im Juli ausgefüllt hatte, dachte ich es sei im Antrag ein höherer Betrag angegeben gewesen. Ist das möglich?
Koulchenam 09.10.2009 | 20:49
Hallo regensburger, diese Regelung muß relativ neu sein und schlägt gerade bei meinem in einer LTA-Maßnahme befindlichen Mann genauso zu wie bei Ihnen. (Mit der Bahn ist man doch relativ unflexibel, wenn es nicht gerade von Großstadt zu Großstadt geht.) Früher gab es 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Die Deckelung nach dem Bundesreisekostengesetz muß ziemlich neu sein, auf jeden Fall nach März dieses Jahres. Da hatte einer der Experten hier noch mit den 20 Cent gerechnet. Viele Grüße Koulchen
zeldaam 09.10.2009 | 21:58
Hallo an alle, die Reisekostenregelung der RV - Träger (diese rechnen nach § 53 Abs. 4 SGB IX ab) wurde zum 05.08.2009 geändert: http://www.buzer.de/gesetz/5856/al19770-0.htm Daher erfolgt jetzt eine neue Berechnung und die Begrenung auf 130 Euro bei der Nutzung des PKW gemäß § 5 Abs. 1 BRKG: http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html Bei der Nutzung von Bus, Bahn etc. erfolgt keine Begrenzung: http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__4.html zelda
Koulchenam 09.10.2009 | 22:30
Danke, zelda, für die Info! Mir war doch so, als wenn diese Änderung SEHR neu sein mußte. Gruß Koulchen
regensburgeram 10.10.2009 | 11:27
Vielen Dank für die Informationen. Ich frage mich aber, ob mir der Betrag einfach gekürzt werden kann. Immerhin wurde mein Antrag vor der Gesetzesänderung abgeschickt und genehmigt. Von der Begrenzung auf höchstens 130 Euro stand im Antrag auch nichts. Und über zwei Jahre Umschulung sind das bei mir immerhin über 600 Euro. Kollegen, die im März angefangen haben, bekommen weiterhin volle Erstattung.
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