Guten Morgen FraRi66,
wenn Ehepaare auseinandergehen, müssen die gemeinsam erarbeiteten Werte gerecht untereinander aufgeteilt werden. Das ist nicht nur Sache der Paare selbst. Darum kümmert sich auch das Familiengericht: Im Versorgungsausgleich werden die Versorgungsanrechte der Ehepartner geteilt – zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und aus betrieblichen Versorgungen. Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich ergeben sich meist erst im Rentenalter.
Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben
Näheres hierzu:
file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/geschiedene_ausgleich_rente%20(4).pdf
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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