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Begründung eines Widerspruchs

von Karoline14.01.2008 | 13:26
1702 Ansichten
10 Antworten
Ich habe Widerspruch auf die Ablehnung meines Antrages auf Erwerbsminderungsrente eingelegt. Nun muss ich ihn begründen. Wie formoliere ich das und was muss darin stehen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.01.2008 | 15:57

Selbstverständlich unterstützt Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der Auskunfts- und Beratungsstelle bei der Formulierung Ihrer Widerspruchsbegründung und leitet diese auch gerne für Sie weiter. Wobei die entscheidenden Angaben von Ihnen kommen müssen. Gerne können Sie auch Akteneinsicht beantragen, inklusive der medizinischen Unterlagen.

Ich glaube in dem Beitrag sind jetzt auch alle Einrichtungen genannt, die rechtlichen Beistand bieten.

Meines Erachtens entscheidend für den Ausgang eines Widerspruchs- und Klageverfahrens ist nicht Ihr Rechtsvertreter, sondern einfach die Akte: sind zum Beispiel bei einer Erwerbsminderungsrente Gutachten vorhanden, die Ihre Erwerbsminderung stützen oder nicht? Bestätigen alle Gutachten (siehe Votum des Gutachters bei der Akteneinsicht!), dass Sie in Ihrem Hauptberuf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können, wird Ihnen der beste Anwalt nicht helfen können... .

9 Antworten

Kleksam 14.01.2008 | 13:41
Hallo Karoline, eine Begründung ist immer erforderlich, damit die Sachbearbeiter Ihren Widerspruch prüfen können. Es ist jedoch hier nicht erkennbar, ob Ihre Rente aus med. Gründen oder wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen abgelehnt wurde. Versuchen Sie dieses doch in einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zu klären und ggf. kann dort dann auch Ihre Begründung aufgenommen werden. Natürlich müssen Sie diese selbst formulieren, das kann Ihnen keiner abnehmen. Viel Erfolg und alles Gute Kleks
Wenn Sie das nicht wissen,am 14.01.2008 | 13:39
dann verzichten Sie lieber darauf...
dirkam 14.01.2008 | 13:44
Na, darin stehen muss das, womit Sie bei der Entscheidung in ihrer Rentenablehnung nicht einverstanden sind. Sind alle leistungsmindernden Krankheiten erfasst Stimmen die Diagnosen des Gutachters mit den der beh. Ärzte überein. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. So wie Sie Ihre Frag stellen wäre es sicher das Beste, die Unterstützung eines Sozialverbandes in Anspruch zu nehmen. Im Forum des "http://www.sozialticker.com/"… können Sie sich -nach einiger Suche- Beispiele für Widerspruchsbegründungen ansehen
Rosannaam 14.01.2008 | 13:59
Hallo Karoline, ich empfehle Ihnen auch, für Ihren Widerspruch die Hilfe eines Sozialverbandes (z.B. VdK) in Anspruch zu nehmen. Es reicht nämlich in keinem Falle aus - wie schon häufig erlebt -, im Widerspruchsschreiben anzugeben, "dass man aufgrund der Krankheit XX nicht mehr arbeiten kann". Dann ist der Widerspruch gleich zum Scheitern verurteilt. MfG Rosanna
Antoniusam 14.01.2008 | 14:11
Nur der Vollständigkeit halber: Siehe auch: www.sovd.de oder www.vdk.de MfG
Amadéam 14.01.2008 | 14:18
Miss Libertyam 14.01.2008 | 15:09
statt VDK oder Sovd würde ich an ihrer Stelle gleich zu einem FACHANWALT für Sozialrecht gehen ! Der formuliert den Widerspruch anwaltlich korrekt und kümmert sich auch um alles weitere. Auch wenn es etwas kostet, ich denke man ist dort besser aufgehoben als bei den Sozialverbänden ( vor allem auch wenn es später vor dem Sozialgericht weiter geht ... ) Wobei ich nichts gegen die Sozialverbände an sich , sagen möchte ( dies nur zur Klarstellung )
Antoniusam 14.01.2008 | 15:19
Bei den Sozialverbänden arbeiten ebenfalls Anwälte. Und die vertreten einen auch ggf. kompetent in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit ! (Der Jahresbeitrag beträgt übrigens 60 €. Bei Eintritt während eines laufenden Verfahrens wird ein geringer Zusatzbeitrag erhoben. Rechtsschutz wird übrigens auch in laufenden Verfahren gewährt.) MfG
Rosannaam 14.01.2008 | 15:18
Dieser Aussage kann ich nicht zustimmen! Ich habe oft schon die gegenteilige Erfahrung gemacht. Ohne die Fachanwälte für Sozialrecht über einen Kamm scheren zu wollen (es gibt mit Sicherheit einige sehr gute, nur muss man diese erst mal finden!): Die Bediensteten der Soz.Verbände kennen sich SEHR GUT im Sozialrecht aus. Und vertreten ihre Mandanten gleichwertig wie Anwälte vor der DRV und den Sozialgerichten. Dies trifft auch auf (freiberufliche) Rentenberater zu. Nur sind diese und Anwälte eben viel teurer als ein Sozialverband. Wer sich´s leisten kann....!? MfG Rosanna
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