Selbstverständlich unterstützt Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der Auskunfts- und Beratungsstelle bei der Formulierung Ihrer Widerspruchsbegründung und leitet diese auch gerne für Sie weiter. Wobei die entscheidenden Angaben von Ihnen kommen müssen. Gerne können Sie auch Akteneinsicht beantragen, inklusive der medizinischen Unterlagen.
Ich glaube in dem Beitrag sind jetzt auch alle Einrichtungen genannt, die rechtlichen Beistand bieten.
Meines Erachtens entscheidend für den Ausgang eines Widerspruchs- und Klageverfahrens ist nicht Ihr Rechtsvertreter, sondern einfach die Akte: sind zum Beispiel bei einer Erwerbsminderungsrente Gutachten vorhanden, die Ihre Erwerbsminderung stützen oder nicht? Bestätigen alle Gutachten (siehe Votum des Gutachters bei der Akteneinsicht!), dass Sie in Ihrem Hauptberuf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können, wird Ihnen der beste Anwalt nicht helfen können... .
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