Dem kann man sich nur anschließen.
Bei einer Befristung einer EM Rente auf Zeit aufgrund rein gesundheitlicher Gründe ist jedoch bei/nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren dann bei erneuter Bewilligung der Anspruch auf Dauer zu gewähren.
Ob es zu einer erneuten Bewilligung kommt, kann aber nur der für Sie zuständige RV Träger - nicht ein Online Forum - entscheiden.
MfG