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Begutachtung bei Rentenantrag

von margrit02.03.2007 | 19:36
1845 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte seit 2000 eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit (nach alten Recht). Sie ist bereits 3 x verlängert und ich werde jetzt einen erneuten Antrag stellen. Muß ich immer wieder zur Begutachtung? Oder reicht auch eine Bescheinigung eines Psychologen aus?? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem kann man sich nur anschließen.

Bei einer Befristung einer EM Rente auf Zeit aufgrund rein gesundheitlicher Gründe ist jedoch bei/nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren dann bei erneuter Bewilligung der Anspruch auf Dauer zu gewähren.

Ob es zu einer erneuten Bewilligung kommt, kann aber nur der für Sie zuständige RV Träger - nicht ein Online Forum - entscheiden.

MfG

4 Antworten

Geileram 02.03.2007 | 19:50
Seien Sie doch froh genau begutachtet zu werden, damit erhöhen sich ihre Chancen wieder dem Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Sie haben jetzt lange Jahre die Rente genossen, es würde Ihnen guttun wieder arbeiten zu gehen. Ihr Geiler
Dieteram 03.03.2007 | 08:14
Liebe Margit Dieser Typ ist nicht inkompetent, der hat einfach nur sein Hirn versoffen. Wahrscheinlich geht er immer ins Forum, wenn ihm vom Alkohol die Sinne geschwunden sind. Dem kann man nur die persönliche Rente mit 80 wünschen. Gruß Dieter
margritam 02.03.2007 | 21:40
Wer hat denn nach Ihrer unkompetenten Meinung gefragt??
KSCam 03.03.2007 | 08:53
Liebe Margrit, Ihre Frage kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres Rententrägers wirklich beantworten. Kein Forumsteilnehmer weiß wie in Ihrer Angelegenheit entschieden wird und welche ärztlichen Erhebungen notwendig scheinen. Stelle Sie Ihren Antrag; dem eine Bescheinigung beizufügen, dass sich Ihre Gesundheit nicht verbessert hat, kann nichts schaden. Die Bewertung obliegt jedoch dem Rententräger.
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