Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Begutachtung beim Rentenversicherungsträger

von Irene12.11.2011 | 18:50
3228 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In einem Sozialgerichtsverfahren geht es u.a. auch um eine Begutachtung die im Hause vom Rentenversicherungsträger stattfand. Leider sind diese Unterlagen lt. RV nicht mehr auffindbar. Wie lange habet die RV die Aufbewahrungspflicht? Es kann doch nicht sein, dass solche Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, zumal dies auch ein schwebendes Verfahren ist. Wer kann mir mitteilen, wie lange solche Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2011 | 14:41

Der Gesetzgeber hat die Aufbewahrungspflicht von medizinischen Unterlagen nicht konkret geregelt. Allerdings haben die Rentenversicherungsträger Dienstverfügungen zur Aktenvernichtung erlassen. Allein schon um den Versicherten im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten nicht Mehrfach- oder Doppelbegutachtungen zuzumuten, haben die Rentenversicherungsträger grundsätzlich intern geregelt, dass die medizinischen Unterlagen erst vernichtet werden, wenn wie z.B. im Falle einer Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente diese in eine Altersrente umgewandelt wird. Allerdings haben diese Dienstvorschriften für den Versicherten keinen Gesetzescharakter. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu dem weiteren Verfahren vor dem Sozialgericht, insbesondere, wie das Gericht den Sachverhalt in Ihrem Fall beurteilt und ob (erneut) ein Gutachten angefordert werden wird, keine abschließenden Aussagen machen können.

10 Antworten

rehaam 12.11.2011 | 19:01
14 Tage
Krämersam 12.11.2011 | 19:02
http://www.kvhb.de/div/aufbewahrungsfrist.php Ich frage mich allerdings warum nicht Sie oder ihre Rechtsvertretung solch wichtige Unterlagen nicht seinerzeit sofort angefordert und dann selbst kopiert haben ? Es ist doch der erste Schritt und UNUMGÄNGLICH, wenn eine EM-Rente abgelehnt wird und man in den Widerspruch geht, das man erstmal die komplett Akte bei der RV anfordert und zumindest alle wichtigen med. Unterlagen daraus kopiert um Sie im weiteren Verfahren dann auch zur Hand zu haben und verwenden zu können. Das die RV ein wichtiges Gutachten jetzt allerdings auch nicht mehr findet kann man natürlich ja auch kaum glauben und wäre eine riesen Schlamperei.
Alltagsbegleiteram 13.11.2011 | 01:12
Bei den behördlichen Aufbewahrungsfristen sind zwei Jahre das absolute Minimum, beginnend im Jahr nach der Erstellung. Akten aus noch laufenden Verfahren dürfen aber keinesfalls vernichtet werden. Da der beauftragte Gutachter einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist unterliegt, könnte die Rentenversicherung dort problemlos ein Doppel des Gutachtens anfordern. Es ist also ein Unding, dass ein Gutachten bei der Rentenversicherung angeblich nicht auffindbar ist. Hier liegt der Verdacht nahe, dass dessen Inhalt bei einer rentenrechtlichen Entscheidung nicht maßgeblich berücksichtigt wurde.
Ireneam 13.11.2011 | 11:47
an Krämers. leider ist dies so. Zum damaligen Zeitpunkt benötigte ich das Gutachten nicht. Aber jetzt kommt der Hinweis: Wie so oft, sind die Unterlagen darüber aus den Akten entfernt warum auch immer.Dies bestätigt der Medizinaldirektor in seiner Sozialmedizinischen Stellungnahme vom Okt.2011.
Krämersam 13.11.2011 | 12:40
Ich denke der Richter wird dann im SG-Verfahren jetzt wohl eine erneute Begutachtung ansetzen (müssen) um danach entscheiden zu können.
Ireneam 13.11.2011 | 17:20
es geht um einen Leistungsfall nach altem Recht.(1999)
Gigiam 13.11.2011 | 12:45
Hallo Irene. kannst Du den "damaligen Zeitpunkt" mal ewtwas näher konkretisieren: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre? Um was geht es jetzt überhaupt im SG-Verfahren?
Alltagsbegleiteram 13.11.2011 | 23:26
Zwölf Jahre, das ist ein Problem. Wenn das Verfahren nicht bereits länger anhängig ist, ist die Aufbewahrungsfrist selbst beim Gutachter seit zwei Jahren abgelaufen. Eventuell können Ihnen andere ältere Krankenakten die noch in Ihrem Besitz sind, weiterhelfen.
Ireneam 14.11.2011 | 10:18
das Verfahren läuft bereits seit 2001 zur Info
Alltagsbegleireram 15.11.2011 | 17:06
Wenn das juristische Verfahren bereits seit 2001 durchgängig anhängig ist, hätte die Rentenversicherung relevante Akten nicht vernichten dürfen. Allerdings erscheint es verwunderlich, dass weder Ihr Anwalt, noch Sie selbst, diese notwendigen Dokumente bereits im Jahr 2001 angefordert und/oder Akteneinsicht verlangt haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026