Hallo VolkerB,
Sie können auf jeden Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger das Gutachten beantragen. Hinsichtlich der Zusendung hat 'Abschläge' Ihnen bereits hilfreiche Antworten gegeben.
Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass eine Zusendung an Ihre Mailadresse wegen der personenbezogenen und medizinischen Inhalte nicht erfolgt. Falls Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger, ob eine Zustellung über diesen Weg möglich ist. Informationen zu den Online-Diensten finden Sie unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html
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