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Begutachtung in einer Reheklinik für Suchtkranke

von Christiane Kiewel01.04.2012 | 16:45
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4 Antworten
Mein Mann leidet an einer entzündlichen Nerven- und Muskelerkrankung. Im Pahmen des Überprüfungsverfahrens zur Weitergewährung der EU Rente soll er nun in einem Therapiezentrum für Suchtkranke neurologisch begutachtet werden. Ich denke nicht,daß diese Klinik die nötigen personellen und technischen Vorraussetzungen hat seine sehr seltene Erkrankung fachgerecht zu begutachten. Des weiteren fürchte ich,daß er falls er die Rente nicht weiter bewilligt bekommt Nachteile bei der Agentur für Arbeit hat,wenn die sehen, wo er schon begutachtet worden ist... Was kann er also dagegen tun?

4 Antworten

Krämersam 01.04.2012 | 18:36
Das ist nicht gesagt. Auch Suchtkliniken beschäftigen ja nun Fachärzte und zwar oft oder besser meist aus der Fachrichtung Psychiatrie und Neurologie. Es kommt aber letztlich immer auf den Einzefall und die benannte Klibnik an und konkrete Aussagen dazu können darum pauschal nicht getätigt werden, ohne genaue Details zu kennen. Sie können davon ausgehen, das die RV schon eine für die Begutachtung der Erkrankung ihres Mannes geeignete Klnik benannt hat. Wenn die Begutachtung in der benannten Klinik von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden soll bzw. wird, sehe ich da kein Problem. Die Einladung zur Begutachtung umfasst ja sicher nicht nur die Klinik sondern dort ist ja auch - meist - dann ein spezieller Arzt benannt der die Begutachtung letztlich durchführen soll. Erkundigen Sie sich also vorab ob es sich dabei um einen Facharzt für Neurologie handelt. Wenn nicht , würde ich die Begutachtung dort ablehnen und die RV höflich aber bestimmt um die Nennung einer anderen Klinik bzw. eines anderen Arztes bitten. Das ist ihr gutes Recht und die RV wird dem dann sicher auch nachkommen.
Christiane Kiewelam 01.04.2012 | 22:48
Denn sie wissen nicht was sie tun... Kurze Chronik der Ereignisse: Erkrankt im Mai 2009 am Guillain-Barre-Syndrom ( vielleicht mal googeln,echt fies) . Januar 2010 auf anraten der Ärzte EU Rentenantrag gestellt. Nach drei Wochen, Ablehnung wegen angeblicher Borreliose. Die stand zwar mal im Raum, konnte aber definitiv ausgeschlossen werden. Widerspruch eingelegt mit der Begründung, nix Borreliose. Neurologische Begutachtung im November 2010. Danach Aufforderung zur Reha in einer 400 km entfernten, für derlei Erkrankungen völlig ungeeigneten Klinik. Die besser geeignete Klinik ist nur ca 50 km von uns entfernt. Aufenthalt dort beantragt und auch bewilligt bekommen. In der Zwischenzeit die Diagnose Herzmuskel und auch Beutelentzündung nicht Rehafähig. Rentenbewilligung im Februar 2011 rückwirkend zum Januar 2010 befristet bis Oktober 2012. Folgeantrag Mai 2012 mit gleichzeitiger Einreichung aller ärztlichen Befunde. Was natürlich nicht verhindert hat,daß unser Hausarzt im August 2012 aufgefordert wurde sämtliche ihm vorliegenden Befundberichte an die RV zu schicken. Der ist echt im Dreieck gesprungen. Dann kam der Hammer kardiologische Begutachtung in einer Klinik fast 300km von uns entfernt. Anzutreten Morgens 7.45. Wir haben dies unter Hinweis auf die fehlende Reisefähigkeit meines Mannes abgelehnt. Begutachtung im Dezember im nur 8 km entfernten Kassel. Originalton der Kardiologin: Was soll der hier, daß hängt alles mit der neurologischen Erkrankung zusammen,der muß neurologisch begutachtet werden. Zur Zeit ist mein Mann hochgradig schwerhörig und muß jetzt an beiden Ohren operiert werden. Ob er danach wieder besser hört ist fraglich.... Das heißt erst mal keine Begutachtung von wem auch immer. Mal sehen was nun passiert.
Krämersam 02.04.2012 | 13:37
" Folgeantrag Mai 2012 mit gleichzeitiger Einreichung aller ärztlichen Befunde. Was natürlich nicht verhindert hat,daß unser Hausarzt im August 2012 aufgefordert wurde sämtliche ihm vorliegenden Befundberichte an die RV zu schicken" Ich glaube Sie bringen irgendwie die Jahreszahlen durcheinander...Sie meinen da wohl das Jahr 2011 . Das der Hausrt/Facharzt separat von der RV aufgefordert wird einen Befundbericht abzugeben ist absolut nicht ungewöhnlich. Das ist normale Verfahrensweise. Daran ändert auch nicht, das man bereits mit dem EM-Antrag entsprechende ärztliche Atteste/Bericht abgegegebn hat. Ein BEFUNDbericht ist ein ganz spezielles Formular und mit entsprechenden ganz speziellen Fragen hinsichtlich der Erwerbsminderung. Normale Attest/Berichte sind in der Hinsicht eben - meist - NICHT aussagekräftig genug. Und ihr Arzt soll sich mal nicht so anstellen, denn er bekommt die Ausstellung des Befundberichtes ja auch von der RV bezahlt... Gehen Sie mir Ihrem Mann jetzt zu der angesetzten Begutachtung in der Suchtklinik und Sie werden danach sehen , ob die Rente verlängert wird oder nicht. Den Weg des Widerspruches kennen Sie ja bereits und auch das Ergebnis.. Letztlich bekommt ihr Mann die Rente weiter. Bestimmt.
Christiane Kiewelam 02.04.2012 | 19:05
Stimmt,es muß natürlich 2011 heißen. Allerdings wurde der Hausarzt aufgefordert,alle ihm vorliegenden Befunde von Fachärzten einzureichen. Ihn selbst hat nie jemand nach seiner Meinung gefragt... Die Facharztbriefe lagen der RV alle schon vor ! Die Begutachtung ist ja nun auch erst mal vom Tisch. Die Operation geht vor!
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