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Behinderten-Ausweis

von ku.jo08.01.2010 | 23:12
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, beim Aufräumen meiner Unterlagen vielen mir wieder die Anträge auf Schwerbehinderten Ausweis in die Hand. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich bin seit dem 101.02.2005 EU Rentner (kein räumliches sehen- als Fliesenleger nicht mehr einsetzbar). Habe zu hohen Blutdruck- mit Medikamenten im grünen Bereich, Gicht mit Medikamente keine Probleme und und und... Meine Frage: Bringt mir ein Behinderten-Ausweis etwas (außer Stress etwas?) Ich bin 1950 geboren und möchte im September mit 10,8% Abzügen in Rente gehen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ku.jo,

grundsätzlich kann es nicht von Nachteil sein den Grad der Behinderung feststellen zu lassen und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Mit dem Erhalt des Ausweises sind verschiedene "Vergünstigungen" verbunden, auf die in den Diskussionsbeiträgen schon hingewiesen wurden.

Da wir keine Detailkenntnisse in Ihrer Rentensache haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Dabei kann Ihnen sicherlich auch im Hinblick auf die beabsichtigte Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente näheres mitgeteilt werden. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

10 Antworten

-_-am 09.01.2010 | 00:29
... jedenfalls keinen Nachteil. Falls Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen, haben Sie durch den Freibetrag eventuell einen Vorteil.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!am 09.01.2010 | 09:18
Die Frage war, ob es etwas bringt, den Antrag zu stellen!
mabuam 09.01.2010 | 09:26
Hallo, es ist auf jeden Fall von Vorteil, einen Anrag auf Feststellung Grad der Behinderung (GdB) zu stellen. Je nach Umfang erhalten Sie - Steuervorteile - mehr Jahresurlaub - allgemeine Vergünstigungen (z.B. Eintrittspreise) - Kündigungsschutz - dürfen früher in Rente - usw. Mabu
Frageram 09.01.2010 | 07:57
Wieviel % haben Sie denn auf ihrem Ausweis ?
Kollektoram 09.01.2010 | 14:45
Den Behindertenausweis brauchen Sie für die Rente nicht. Aber Sie haben andere Vorteile, z.B. den Behindertenpauschbetrag der sich auswirkt wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
an mabuam 09.01.2010 | 22:52
Bitte die Frage lesen! Was soll ein em Rentener mit mehr Jahresurlaub, besserem Kündigungsschutz und "früher in Rente"????
koemanam 10.01.2010 | 16:02
Kommt auf den GdB an.z.B.Kfz.Steuerermäß.ADAC ermäß.Eintritt Zoo Schwimmbad etc.Neuwagen %,früher in normal Rente ohne abzug wenn kein Auto Bus und Bahn vergünstig u.s.w.
Katiam 10.01.2010 | 16:46
Kann Ko.jo (männlich, Jahrgang 195) mit 60 J. ohne GdB, also ohne Behindertenausweis, überhaupt AltersRente mit Abschlag 10,8% beziehen?
Katiam 10.01.2010 | 20:01
Hallo Wolfgang, danke für die Klarstellung. Schönen Abend Kati
Wolfgangam 10.01.2010 | 18:05
Hallo Kati, NEIN. Er wird wahrscheinlich auch nicht EU- sondern EM-Rentner sein (und das auf Dauer). Eine AR (60 mit GdB 50 %) hätte den gleichen Abschlag ...von daher kann er bis zur Regelaltersgrenze bequem abwarten, dann wird 'umgewandelt'. Gruß w.
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