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Behindertenrente auch ohne Unfall?

von Nicole18128709.05.2007 | 10:55
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6 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Behindertenrente. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall und nun ist meine Stirn taub. Ich weiß jedoch nicht, ob dies schon als Einschränkung gilt. Jedoch wurde ich hellhörig, da mein Freund zu 30% behindert ist. Er ist taub auf dem rechten Ohr, aber dies ist nicht durch einen Unfall, sondern duch eine schwere Hirnhautentzündung entstanden. Ist dies der Grund warum er keine Behindertenrente bekommt? Wäre nett, wenn mir jemand antworten würde. Vielen Dank, Nicole

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist u.a. das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

5 Antworten

Schiko.am 09.05.2007 | 11:27
Elementare voraussetzung für eine rente als schwerbehindeter sind 50% anerkannte be- hinderung. Für unfallrente ist dies so nicht der fall, da gelten auch andere voraussetzungen. Vor dem 65. lebensjahr müssen es auch 35 jahre mindestbeitragszeit sein. M fG.
KSCam 09.05.2007 | 12:23
zunächst sollte man sich klarmachen, dass es den Begriff "Behindertenrente" so nicht gibt. Sollten Sie die Rente wegen Erwerbsminderung meinen, so kommt es nicht auf irgendwelche Prozentzahlen oder den Grund der medizinischen Probleme an. Es geht - vereinfacht gesagt darum, ob Sie durch Ihre gesundheitlichen Probleme erwerbsgemindert sind oder nicht. Der Bekannte, der auf einem Ohr taub ist, wird wohl nicht erwerbsgemindert sein, weil man die allermeisten beruflichen Tätigkeiten dennoch ausüben kann. Ob "Ihre taube Stirn" Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit wesentlich einschränkt, ist die große Frage für die Rente wegen Erwerbsminderung. Eine eventuelle Entschädigung durch den Unfallverursacher steht auf einem ganz anderen Blatt.
Schiko.am 09.05.2007 | 22:25
Sie haben ja recht. Bin sicher, es war die al- tersrente für schwerbehinderte gemeint
Nicole181287am 10.05.2007 | 07:29
Vielen Dank, jetzt hab ich eine Vorstellung von der ganzen Sache
Herr Mülleram 09.12.2007 | 17:57
Ich bin 100% behindert und bekomme eine Rente. Möchte jetzt eine eigene Wohnung beziehen und möchte Grundsicherung beantragen. Meine Frage, wird meine Rente mit angerechnet und vom Grundsicherungsbetrag abgezogen?
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