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Experten-Antwort

Behindertenrente visa Erwerbsminderungsrente

von fraglich03.03.2015 | 08:30
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6 Antworten

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Hallo alle, bin 49 J. und habe jetzt den GdB von 50 erhalten und den Ausweis. Sollte ich eher ne Behindertenrente beantragen? Es läuft aber schon Erwerbsminderungsrente. Ich lese immer Behindertenrente, oder trifft die gar nicht auf mich zu? Wer klärt mich auf? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fraglich,

zum Stichwort "Behindertenrente" ist wohl bereits ausreichend gesagt worden. Damit ist wohl idR die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (frühestens ab dem 62. Lebensjahr) gemeint.

Zur weiteren Nachfrage ob Abzüge in einer anschließenden Altersrente bestehen bleiben, muss ich Ihnen mitteilen, dass das so kommen wird.

Nur für "neue" Rentenzeiten -die also nach dem Erwerbsminderungsrentenbeginn zurückgelegt wurden- wird ein neue Zugangsfaktor ermittelt.

Erfahrungsgemäß kommt es in vielen Fällen zu einer von =/= erwähnten Besitzschutzrente (Zahlung der Altersrente in Höhe des Betrages der Erwerbsminderungsrente).

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5 Antworten

*u*am 03.03.2015 | 08:48
Hallo, eine ALTERSrente für schwerbehinderte Menschen können Sie frühestens mit 62 Jahren bekommen. Deshalb bleibt derzeit nur die Möglichkeit, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
fraglicham 03.03.2015 | 08:55
Hallo, sollte ich die volle Erwerbsminderungsrente bekommen mit 49, und werde später dann 65 J. und die sog. Altersrente kommt, können dann die damaligen abgezogenen Kürzungen wegen der Erwerbsminderungsrente, dann bei Schwerbehindertenrente wieder zurückverlangt werden? Ich hoffe es war verständlich ausgedrückt. Danke
Kapunktam 03.03.2015 | 08:47
Behindertenrente = Rente für schwerbehinderte Menschen - midnestens 50 GdB zum Rentenbeginn. Für dieses ALTERSrente sind sie aber noch viiiiiel zu jung.
=//=am 03.03.2015 | 09:28
Nein, der bisherige Abschlag bleibt bei einer anschließenden Altersrente weiterhin bestehen. Sofern nach Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung keine weiteren Zeiten hinzukommen, ergibt sich bei der Altersrente in der Regel auch keine Erhöhung. Sie wird aber mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt (Besitzschutz).
GroKoam 03.03.2015 | 16:44
Ähm ein Visa für die Rente?
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