Hallo fraglich,
zum Stichwort "Behindertenrente" ist wohl bereits ausreichend gesagt worden. Damit ist wohl idR die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (frühestens ab dem 62. Lebensjahr) gemeint.
Zur weiteren Nachfrage ob Abzüge in einer anschließenden Altersrente bestehen bleiben, muss ich Ihnen mitteilen, dass das so kommen wird.
Nur für "neue" Rentenzeiten -die also nach dem Erwerbsminderungsrentenbeginn zurückgelegt wurden- wird ein neue Zugangsfaktor ermittelt.
Erfahrungsgemäß kommt es in vielen Fällen zu einer von =/= erwähnten Besitzschutzrente (Zahlung der Altersrente in Höhe des Betrages der Erwerbsminderungsrente).