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Experten-Antwort

Behinderung

von I. P02.08.2023 | 14:53
131 Ansichten
2 Antworten
Hallo ich bin 27 Jahre alt geworden und habe eine geistig seelische Behinderung 50% unbefristet ich arbeite in den Harz Weser Werkstätten das sind Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung kann ich einen Antrag auf Weitergewährung Stellen über den 27 lebensjahr hinaus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.08.2023 | 16:01

Hallo I. P,

 

ich kann jetzt nur vermuten, dass es Ihnen um eine Waisenrente geht? Da Sie das 27. Lebensjahr erwähnen. 

Dann ist die Antwort leider "nein". Diese Rente ist auch bei Vorliegen einer Behinderung auf das 27. Lebensjahr begrenzt.

Sollte es um etwas anderes gehen, melden Sie sich gerne noch einmal.

1 Antworten

vage Ideeam 03.08.2023 | 05:33
Experte/in schrieb

Hallo I. P,

 

ich kann jetzt nur vermuten, dass es Ihnen um eine Waisenrente geht? Da Sie das 27. Lebensjahr erwähnen. 

Dann ist die Antwort leider "nein". Diese Rente ist auch bei Vorliegen einer Behinderung auf das 27. Lebensjahr begrenzt.

Sollte es um etwas anderes gehen, melden Sie sich gerne noch einmal.

Ich habe dunkel in Erinnerung, dass bei LTA über den Landeswohlfahrtsverband das vollendete 27. Lebensjahr eine Rolle spielt. Bei der DRV nicht. Aber vielleicht liegt da das Missverständnis?
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