Hallo I. P,
ich kann jetzt nur vermuten, dass es Ihnen um eine Waisenrente geht? Da Sie das 27. Lebensjahr erwähnen.
Dann ist die Antwort leider "nein". Diese Rente ist auch bei Vorliegen einer Behinderung auf das 27. Lebensjahr begrenzt.
Sollte es um etwas anderes gehen, melden Sie sich gerne noch einmal.
Hallo I. P,
ich kann jetzt nur vermuten, dass es Ihnen um eine Waisenrente geht? Da Sie das 27. Lebensjahr erwähnen.
Dann ist die Antwort leider "nein". Diese Rente ist auch bei Vorliegen einer Behinderung auf das 27. Lebensjahr begrenzt.
Sollte es um etwas anderes gehen, melden Sie sich gerne noch einmal.
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