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Experten-Antwort

Behinderung

von Marco03.01.2012 | 19:09
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5 Antworten

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Guten Abend,ich habe vom Versorgungsamt am 28.12.11 Post bekommen grad meiner Behinderung 30%. Jetzt meine Frage,bin Arbeiter öffentl. Dienst, muß ich das meinem Arbeitgeber sagen? Bringt mir 30% Zusatzurlaub? Auch noch für 2011? Wenn es mir nichts bringt wollte ich nichts sagen, ist ja keine Schwerbeh. Hat jemand eine Antwort für mich, Danke Auch wenn es mit dem Thema Rente nichts zu tun hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marco,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Arbeits- oder Tarifrechts nicht positionieren kann. Allerdings hat Ihnen „Krämers“ sicherlich bereits hilfreiche Informationen gegeben.

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4 Antworten

Harleyam 03.01.2012 | 19:12
Hallo Marco, es gibt bei 30% keinen zusätzlichen Urlaub, nur einen Freibetrag und eine Gleichstellung kann man beantragen. Gruß Harley
Martinam 04.01.2012 | 10:03
Ich würde auf jeden Fall eine Gleichstellung beantragen. Man geniesst dadurch den Kündigungsschutz von SChwerbehinderten, den man ohne Gleichstellung nicht hat...
Krämersam 04.01.2012 | 10:10
In einem BESTEHENDEM Arbeitsverhältnis muss man die Zuerkennung eines Grades der Behinderung dem Arbeitgeber nicht melden. Ausnahme wäre, wenn dies ausdrücklich in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag und/oder dem Tarifvertrag für den Fall vorgesehen wäre. Keine Ahnung ob dieser Fall im öffentlichen Dienst Tarifvertrag irgendwie geregelt ist oder nicht. Würde Sie ihr AG aber explicit nach einem Grad der Behinderung fragen müssen Sie ihm natürlich wahrheitsgemäss dazu Auskunft erteilen. Bewerben Sie sich aber bei einem anderen, neuen Arbeitgeber müssen Sie ihre Behinderung auf jeden Fall ungefragt mitteilen. Um einen Kündigungschutz zu erreichen müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung auf 50% beantragen. Sonst nützen ihnen diese 30% GdB gar nichts, weil Sie damit ja nicht als schwerbehindert gelten. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger… Zusatzurluab gibts für die 30% auch nicht. Sie könenn nur bei ihrer Einkommenssteuerklärung dann für die 30% den Pauschbetrag von 310 Euro pro Jahr geltend machen. Werden Sie aber auf 50% gleichgestellt erhöht sich ihr Freibetrag auf 570 Euro und Sie können bei ihrem AG dann 1 Woche Zusatzurlaub beantragen. http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenportale/schwerbehin…
Marcoam 04.01.2012 | 18:17
Danke Ihnen Krämers.
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