In einem BESTEHENDEM Arbeitsverhältnis muss man die Zuerkennung eines Grades der Behinderung dem Arbeitgeber nicht melden. Ausnahme wäre, wenn dies ausdrücklich in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag und/oder dem Tarifvertrag für den Fall vorgesehen wäre. Keine Ahnung ob dieser Fall im öffentlichen Dienst Tarifvertrag irgendwie geregelt ist oder nicht. Würde Sie ihr AG aber explicit nach einem Grad der Behinderung fragen müssen Sie ihm natürlich wahrheitsgemäss dazu Auskunft erteilen.
Bewerben Sie sich aber bei einem anderen, neuen Arbeitgeber müssen Sie ihre Behinderung auf jeden Fall ungefragt mitteilen.
Um einen Kündigungschutz zu erreichen müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung auf 50% beantragen. Sonst nützen ihnen diese 30% GdB gar nichts, weil Sie damit ja nicht als schwerbehindert gelten.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger…
Zusatzurluab gibts für die 30% auch nicht. Sie könenn nur bei ihrer Einkommenssteuerklärung dann für die 30% den Pauschbetrag von 310 Euro pro Jahr geltend machen. Werden Sie aber auf 50% gleichgestellt erhöht sich ihr Freibetrag auf 570 Euro und Sie können bei ihrem AG dann 1 Woche Zusatzurlaub beantragen.
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenportale/schwerbehin…