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Behinderung z.Zt. 40 %, welche Rente

von Robert6314.01.2010 | 19:02
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin 63 Jahre und könnte laut Schreiben vom DRV ab 01.02.10 Altersrente beantragen, müßte dann aber einen Abschlag von 7,2 % akzeptieren. Auf Anraten meines Arztes habe ich im November einen Antrag auf Höherbewertung meiner Behinderung gestellt, Ziel mind. 50%. Erhielt bisher nur ein Schreiben , eine Höherbewertung würde geprüft. Was soll ich jetzt machen, schon einen Antrag auf normale Altersrente stellen oder den Bescheid über die evtl. Schwerbehinderung abwarten, oder auch gleichzeitig Rente für Schwerbehinderte stellen? Will ja keine Fehler machen, geht ja umeiniges Geld.

4 Antworten

Wolfgangam 14.01.2010 | 20:20
Hallo Robert63, wenn Sie zum 01.02. in Rente wollen/müssen, beantragen Sie so wohl die AR an langjährig Versicherte wie AUCH die AR an Schwerbehinderte - eigentlich überflüssig, da im Rentenantrag genau eine Frage dazu gestellt, ob Sie die Schwerbehinderteneigenschaft beantragt haben ... (x) 'ja' natürlich. Die Rentenversicherung wird - so fern ein GdB von mind. 50 % nach Ablauf welcher Zeit auch immer festgestellt wird, und das Feststellungsdatum vor dem 02.02. liegt - die um 7,2 % gekürzte AR rückwirkend in AR für Schwerbehindert mit 0 % Abschlag feststellen und die Abschläge nachzahlen. Welche Gründe gibt es, dass Sie erst jetzt über die Rente ab 01.02. nachdenken ? ...ALG, Krankengeld, Berufstätigkeit ? Evtl. ist es (finanziell) sinnvoll, dann den Renteneintritt weiter zu verzögern. Näheres erfahren Sie in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Harryam 14.01.2010 | 19:49
Wenn Sie wussten das Sie zum 1.2. in Rente gehen wollten, waren Sie mit November aber ein bissle spät dran gewesen mit der Höherbeantragung des GdB.... So ein Schwerbehindertenverfahren kann schon mal 6 Monate oder länger dauern ( mein Verfahren wurde in diesen Tagen nach mehr als 9 ! Monaten beendet - Antrag vom März 09 ... )
Robert63am 14.01.2010 | 22:23
Danke für die Antworten. Heisst also: Zeitpunkt der Feststellung des Schwerbehindertenstatus ist gleich rückwirkend das Datum des Einreichens des Antrags zur Feststellung der Schwerbehinderung (also bei mir November 2009) ? Oder soll ich noch 3-4 Monate mit dem Rentenantrag warten, bis der endgültige Bescheid mit 50 % oder mehr vorliegt? Rente ab 01.02.2010 ist für mich optimal, weil dann die passive ATZ endet und ich sowieso in Rente will.
Wolfgangam 14.01.2010 | 23:18
Hallo Robert63, > Oder soll ich noch 3-4 Monate mit dem Rentenantrag warten, bis der endgültige Bescheid mit 50 % oder mehr vorliegt? Natürlich nicht ...wo von wollen Sie denn in der Zwischenzeit leben ? Bis dahin kann es für eine rechtzeitige/rückwirkende Rentenbewilligung zu spät sein. Sie stellen umgehend den Rentenantrag zum 01.02.2010. Das vermeintliche Abwarten bis zur GdB-Entscheidung bringt Ihnen nicht mehr - Sie verschenken nur Rente, die Sie zu Lebzeiten nicht wieder aufholen. Gäbe Ihnen Ihr ATZ-Vertrag überhaupt die Möglichkeit, nach Ende den Rentenantrag nicht zu stellen ? Manche Tarifverträge/AG sehen den Rentenantrag nach Ende der passiven Phase zwingend vor - oder bitten Sie gern zu Kasse, was die Aufstockungsleistungen bis Ende ATZ betrifft, wenn Sie pflichtwidrig den Rentenantrag nicht stellen. Im Hinblick auf Schwerbehinderungsfeststellung mögen Sie sogar Glück haben, dass die nicht vor Ablauf der passiven Phase noch erfolgt - sollte nämlich vor dem 01.02. eine ungekürzte Rente (wegen festgestelltem GdB 50 %) möglich sein, endet Ihr Arbeitsverhältnis/die ATZ spontan ...Sie haben 'Schwein', dass Sie Ihr Arzt so spät mit 'guten' Ratschlägen versorgt ;-) Ich kenn es auch anders, wo ATZ wegen sehr schnell festgestellter Schwerbehinderung 2 Jahre vorher enden musste - da hilft kein Zetern, steht im Tarifvertrag so drin. Das 'hohe' ATZ-Entgelt ist weg, die noch kleiner Rente sofort da - dabei hätte man/frau nur jemanden fragen müssen, der sich mit Folgewirkungen auskennt, statt Ärzten blind zu vertrauen ... Gruß w.
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