Guten Tag,
können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
https://helmut-goepfert.de/rentenversicherung/140-arbeitsmarktrente.html
Zitat aus Ihrem Link:
"Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Nein, in dieser Verkürzung sind diese Informationen des "Experten" nicht korrekt.
Die Gewährung einer Arbeitsmarkt-Rente ist natürlich an mehr Bedingungen geknüpft als nur teilweise EM-Rente und Arbeitslosigkeit.
Das ist nur möglich, wenn der Arbeitsmarkt im konkreten Einzelfall als verschlossen gilt und keine geeignete Teilzeit-Arbeitsstelle vermittelbar ist.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220504_arbeitsmarktbedingte_volle_erwerbsminderung.html
Nein.
Der Satz davor ist ebenfalls relevant.
"Als verschlossen gilt der Arbeitsmarkt dann, wenn seitens des Rentenversicherungsträgers oder der Arbeitsverwaltung dem Versicherten innerhalb eines Jahres kein passender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Im Übrigen ist bei dem verlinkten Artikel nicht ersichtlich , mit welchem Datum er erstellt wurde. Wahrscheinlich ist er schon älter.
Aktuell besteht ein großer Mangel an Fachkräften, auch "einfachen", niedrig qualifizierten Arbeitskräften. Derzeit gibt es also in weiten Teilen definitiv keine "ungünstige Arbeitsmarktlage".
Nicht jeder mit teilweiser EM-Rente unnd aktueller Arbeitslosigkeit bekommt automatisch eine Arbeitsmarktrente.
Sonst gäbe es auch kaum mehr Menschen mit nur teilweiser EM-Rente, weil man "Arbeitslosigkeit" ja leicht selber herbeiführen könnte.
Aber träumen Sie ruhig weiter...
Sorry, Ihre Antwort ist Unsinn hoch 3!
Einzig kriegsentscheidend ist der Satz: "Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Sorry, Ihre Antwort ist Unsinn hoch 3!
Einzig kriegsentscheidend ist der Satz: "Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Seit wann definiert denn ein Rechtsanwalt auf seine Internetseite Gesetze, Verordnungen und Arbeitsanweisungen für die DRV und die Agentur für Arbeit?
Genau, niemals!
Und vielleicht sollten Sie einfach mal lesen, was die DRV dazu schreibt, siehe oben:
"Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, WEIL KEIN ENTSPRECHENDER ARBEITSPLATZ VORHANDEN IST, gelten Sie als voll erwerbsgemindert."
Tja, und wer stellt jetzt wohl fest, ob ein Arbeitsplatz vorhanden ist? Etwa ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite?
Merken Sie was? Wahrscheinlich nicht...
Diese Festellung obliegt der Deutsche Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit.
Ohne Erfüllung dieser Bedingung gibt es schlicht keine Arbeitsmarkt-Rente.
Ist eigentlich ganz einfach (nur für Sie offensichtlich nicht, aber das ist ja irrelevant).
Sorry, Ihre Antwort ist Unsinn hoch 3!
Einzig kriegsentscheidend ist der Satz: "Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Nein.
Der Satz davor ist ebenfalls relevant.
"Als verschlossen gilt der Arbeitsmarkt dann, wenn seitens des Rentenversicherungsträgers oder der Arbeitsverwaltung dem Versicherten innerhalb eines Jahres kein passender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Im Übrigen ist bei dem verlinkten Artikel nicht ersichtlich , mit welchem Datum er erstellt wurde. Wahrscheinlich ist er schon älter.
Aktuell besteht ein großer Mangel an Fachkräften, auch "einfachen", niedrig qualifizierten Arbeitskräften. Derzeit gibt es also in weiten Teilen definitiv keine "ungünstige Arbeitsmarktlage".
Nicht jeder mit teilweiser EM-Rente unnd aktueller Arbeitslosigkeit bekommt automatisch eine Arbeitsmarktrente.
Sonst gäbe es auch kaum mehr Menschen mit nur teilweiser EM-Rente, weil man "Arbeitslosigkeit" ja leicht selber herbeiführen könnte.
Aber träumen Sie ruhig weiter...
Lesen Sie einfach mal die Experten-Antwort von Heute 12:14 Uhr:
"Guten Tag,
können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung"
Fazit:
1 Sie haben NULL Ahnung und davon GANZ VIEL!!!
2. Also Antrag stellen und man erhält entsprechend der KORREKTEN Experten-Antwort die Rente!!!
Tja, Sie Intelligenzbestie, warum überlesen Sie dann einfach die entscheidende Bedingung in der DRV-Antwort :
"weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist".
Jaja, das Leseverständnis....
Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können.
Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen.
Sind Sie jedenfalls ein leuchtendes Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt.
Ich find's witzig.
Sind Sie geistig behindert? Ich vermute schwer.....
Sind Sie geistig behindert? Ich vermute schwer.....
Tja, Sie Intelligenzbestie, warum überlesen Sie dann einfach die entscheidende Bedingung in der DRV-Antwort :
"weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist".
Jaja, das Leseverständnis....
Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können.
Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen.
Sind Sie jedenfalls ein leuchtendes Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt.
Ich find's witzig.
"Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können."
Tja, Sie Intelligenzbestie, davon steht NULL in der Antwort von @Experten-Antwort !!!
Hahahahaha !!!
" Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen."
Der Pöbler sind Sie !!! Und ebenso unfähig !!!
Hahahahaha !!!
Ich vermute, Sie sind schwerst alkoholabhängig.
Vielleicht mal eine Aufnahme in einer Säuferheilanstalt beantragen ???
"Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können."
Tja, Sie Intelligenzbestie, davon steht NULL in der Antwort von @Experten-Antwort !!!
Hahahahaha !!!
" Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen."
Der Pöbler sind Sie !!! Und ebenso unfähig !!!
Hahahahaha !!!
Ich vermute, Sie sind schwerst alkoholabhängig.
Vielleicht mal eine Aufnahme in einer Säuferheilanstalt beantragen ???
Hurra, ich Deppen-Troll hab' wieder Wochenend-Freigang.
Jetzt erst mal eine Kiste durchziehen und dann hier ordentlich rumpissen und rumkacken.
Zu mehr reicht's bei mir halt nicht.
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