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Experten-Antwort

Bei Arbeitslosigkeit = 100% höhere EMR

von EMR durch Arbeitslosigkeit verdoppeln01.03.2024 | 10:29
331 Ansichten
29 Antworten
Hallo, ein Experte (der NICHT bei der DRV beschäftigt ist) gab mir folgende Informationen: 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig = halbe EMR 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig + arbeitslos = volle EMR Sind die Informationen des Experten fachlich korrekt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2024 | 12:14

Guten Tag,

 

können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

28 Antworten

Zu starke Verkürzungam 01.03.2024 | 10:52
Nein, in dieser Verkürzung sind diese Informationen des "Experten" nicht korrekt. Die Gewährung einer Arbeitsmarkt-Rente ist natürlich an mehr Bedingungen geknüpft als nur teilweise EM-Rente und Arbeitslosigkeit. Das ist nur möglich, wenn der Arbeitsmarkt im konkreten Einzelfall als verschlossen gilt und keine geeignete Teilzeit-Arbeitsstelle vermittelbar ist. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Nein, so einfach ist es nichtam 01.03.2024 | 10:55
Doch, garade jetzt ist es ganz einfacham 01.03.2024 | 11:04
Nein, so einfach ist es nicht schrieb

https://helmut-goepfert.de/rentenversicherung/140-arbeitsmarktrente.html

Zitat aus Ihrem Link: "Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."
Hirn einschalten :-)am 01.03.2024 | 11:24
Doch, garade jetzt ist es ganz einfach schrieb

Zitat aus Ihrem Link:

"Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."

Nein. Der Satz davor ist ebenfalls relevant. "Als verschlossen gilt der Arbeitsmarkt dann, wenn seitens des Rentenversicherungsträgers oder der Arbeitsverwaltung dem Versicherten innerhalb eines Jahres kein passender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen." Im Übrigen ist bei dem verlinkten Artikel nicht ersichtlich , mit welchem Datum er erstellt wurde. Wahrscheinlich ist er schon älter. Aktuell besteht ein großer Mangel an Fachkräften, auch "einfachen", niedrig qualifizierten Arbeitskräften. Derzeit gibt es also in weiten Teilen definitiv keine "ungünstige Arbeitsmarktlage". Nicht jeder mit teilweiser EM-Rente unnd aktueller Arbeitslosigkeit bekommt automatisch eine Arbeitsmarktrente. Sonst gäbe es auch kaum mehr Menschen mit nur teilweiser EM-Rente, weil man "Arbeitslosigkeit" ja leicht selber herbeiführen könnte. Aber träumen Sie ruhig weiter...
Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktesam 01.03.2024 | 11:31
https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/… Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes: Ist eine Vermittlung oder ein Angebot eines Teilzeitarbeitsplatzes nicht möglich, so spricht von der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes. Der Große Senat des Bundessozialgerichts hat in einer Grundsatzentscheidung im Jahr 1976 entschieden, wann der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Dieser Beschluss ist bis heute maßgebend und wird von der Rentenversicherung und den Sozialgerichten in der Rechtsauslegung angewandt. Der Teilzeitarbeitsmarkt ist nicht verschlossen, wenn für den Versicherten eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen angeboten werden kann. Ist ein solches Angebot weder durch die Deutsche Rentenversicherung noch durch die Bundesagentur für Arbeit möglich (Zeitraum: innerhalb eines Jahres ab Rentenantrag auf EM-Rente), gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Wird dem Antragsteller innerhalb eines Jahres nach Antragstellung der EM-Rente ein Teilzeitjob angeboten, so muss der Versicherte auch in der Lage sein diesen mit seinen Kräften und Fähigkeiten auszufüllen, vgl. Großer Senat des BSG vom 10.12.1976, GS 2/75. Ob der Versicherte arbeitslos ist oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist ohne Belang für die Arbeitsmarktrente."
Keine zu starke Verkürzung, messerscharfe Aussage durch die DRVam 01.03.2024 | 11:44
Zu starke Verkürzung schrieb

Nein, in dieser Verkürzung sind diese Informationen des "Experten" nicht korrekt.

Die Gewährung einer Arbeitsmarkt-Rente ist natürlich an mehr Bedingungen geknüpft als nur teilweise EM-Rente und Arbeitslosigkeit.

Das ist nur möglich, wenn der Arbeitsmarkt im konkreten Einzelfall als verschlossen gilt und keine geeignete Teilzeit-Arbeitsstelle vermittelbar ist.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220504_arbeitsmarktbedingte_volle_erwerbsminderung.html

Zitat aus dem Link der DRV: "Mit der Regelung, dass Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit zwischen drei und sechs Stunden ausüben können, dennoch eine volle Rente erhalten, trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis Rechnung."
Kriege werden hier nicht entschiedenam 01.03.2024 | 12:31
Lesen und VERSTEHEN :-) schrieb

Sorry, Ihre Antwort ist Unsinn hoch 3!

Einzig kriegsentscheidend ist der Satz: "Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."

Seit wann definiert denn ein Rechtsanwalt auf seine Internetseite Gesetze, Verordnungen und Arbeitsanweisungen für die DRV und die Agentur für Arbeit? Genau, niemals! Und vielleicht sollten Sie einfach mal lesen, was die DRV dazu schreibt, siehe oben: "Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, WEIL KEIN ENTSPRECHENDER ARBEITSPLATZ VORHANDEN IST, gelten Sie als voll erwerbsgemindert." Tja, und wer stellt jetzt wohl fest, ob ein Arbeitsplatz vorhanden ist? Etwa ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite? Merken Sie was? Wahrscheinlich nicht... Diese Festellung obliegt der Deutsche Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit. Ohne Erfüllung dieser Bedingung gibt es schlicht keine Arbeitsmarkt-Rente. Ist eigentlich ganz einfach (nur für Sie offensichtlich nicht, aber das ist ja irrelevant).
Mitleseram 01.03.2024 | 12:37
Es gibt schon tolle Experten
Ach wasam 01.03.2024 | 12:40
Lesen und VERSTEHEN :-) schrieb

Sorry, Ihre Antwort ist Unsinn hoch 3!

Einzig kriegsentscheidend ist der Satz: "Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."

Tja, und in der Bibel finden Sie den Satz "Es gibt keinen Gott". Tja, und nu? Tja, das ist erst richtig zu verstehen, wenn man den Kontext versteht, indem man auch das liest (und VERSTEHT), was davor steht und danach zu lesen ist. (Die Psalmen, Kapitel 53)
Ganz einach !!! Hahahahahahaam 01.03.2024 | 13:20
Hirn einschalten :-) schrieb

Nein.

Der Satz davor ist ebenfalls relevant.

"Als verschlossen gilt der Arbeitsmarkt dann, wenn seitens des Rentenversicherungsträgers oder der Arbeitsverwaltung dem Versicherten innerhalb eines Jahres kein passender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Aufgrund der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlungen als verschlossen."

Im Übrigen ist bei dem verlinkten Artikel nicht ersichtlich , mit welchem Datum er erstellt wurde. Wahrscheinlich ist er schon älter.

Aktuell besteht ein großer Mangel an Fachkräften, auch "einfachen", niedrig qualifizierten Arbeitskräften. Derzeit gibt es also in weiten Teilen definitiv keine "ungünstige Arbeitsmarktlage".

Nicht jeder mit teilweiser EM-Rente unnd aktueller Arbeitslosigkeit bekommt automatisch eine Arbeitsmarktrente.

Sonst gäbe es auch kaum mehr Menschen mit nur teilweiser EM-Rente, weil man "Arbeitslosigkeit" ja leicht selber herbeiführen könnte.

Aber träumen Sie ruhig weiter...

Lesen Sie einfach mal die Experten-Antwort von Heute 12:14 Uhr: "Guten Tag, können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung" Fazit: 1 Sie haben NULL Ahnung und davon GANZ VIEL!!! 2. Also Antrag stellen und man erhält entsprechend der KORREKTEN Experten-Antwort die Rente!!!
Dunning-Kruger lässt grüßenam 01.03.2024 | 13:52
Ganz einach !!! Hahahahahaha schrieb

Lesen Sie einfach mal die Experten-Antwort von Heute 12:14 Uhr:

"Guten Tag,

können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung"

Fazit:

1 Sie haben NULL Ahnung und davon GANZ VIEL!!!

2. Also Antrag stellen und man erhält entsprechend der KORREKTEN Experten-Antwort die Rente!!!

Tja, Sie Intelligenzbestie, warum überlesen Sie dann einfach die entscheidende Bedingung in der DRV-Antwort : "weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist". Jaja, das Leseverständnis.... Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können. Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen. Sind Sie jedenfalls ein leuchtendes Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt. Ich find's witzig.
Juliaam 01.03.2024 | 14:22
Die Angaben des Experten sind korrekt. Ich habe volle EMR erhalten.
FBI Profileram 01.03.2024 | 14:45
Lustig schrieb

Sind Sie geistig behindert? Ich vermute schwer.....

Sie dürfen sich einen Keks nehmen.
Trolljägeram 01.03.2024 | 18:36
Dunning-Kruger lässt grüßen schrieb

Tja, Sie Intelligenzbestie, warum überlesen Sie dann einfach die entscheidende Bedingung in der DRV-Antwort :

"weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist".

Jaja, das Leseverständnis....

Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können.

Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen.

Sind Sie jedenfalls ein leuchtendes Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt.

Ich find's witzig.

"Falls ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist oder wenn Ihnen die Arbeitsagentur (oder der Betroffene sich selber) einen Arbeitsplatz verschaffen kann innerhalb eines Jahres, dann gibt es eben keine Arbeitsmarktrente. Genauso wenig, wenn Sie mit Unterstützung der DRV Ihren bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten lassen können." Tja, Sie Intelligenzbestie, davon steht NULL in der Antwort von @Experten-Antwort !!! Hahahahaha !!! " Aber Ihre Pöbeleien passen gut zu Ihnen. Denn Unflat ist die ja letzte Zuflucht des Unfähigen." Der Pöbler sind Sie !!! Und ebenso unfähig !!! Hahahahaha !!! Ich vermute, Sie sind schwerst alkoholabhängig. Vielleicht mal eine Aufnahme in einer Säuferheilanstalt beantragen ???
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