Das ist nicht logisch! Wenn der Arbeitsmarkt für Ihr Leistungsvermögen verschlossen ist, Sie daher die sogen. "Arbeitsmarktrente" bereits beziehen, für was sollen Sie denn "auf dem Arbeitsamt" verfügbar sein, wenn es das bekanntermaßen gar nicht gibt?
Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln.
Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein.
In einem solchen Fall hätte Sie der Rentenversicherungsträger schon vor, spätestens jedoch mit der Bescheiderteilung entsprechend informiert. Das "Arbeitsamt" nennt sich übrigens schon lange "Agentur für Arbeit".
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…