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Experten-Antwort

bei arbeitsmarktrente ---noch zum arbeitsamt?

von martina meier20.08.2010 | 00:00
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3 Antworten

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hallo, bitte ich hätte eine frage, ich habe nun eine volle erwerbsminderungsrente befristet bewilligt bekommen. eigentlich wäre es nur eine teilrente, aber wegen der lage am arbeitsplatz wurde es eine volle erwerbsminderungsrente. nun wird mir im bekanntenkreis eingeredet, ich müsse trotzdem auf dem arbeitsamt zur verfügung stehen. weiß jemand bescheid? davon müsste doch was im rentenbescheid stehen? ich bin für meinen letzten beruf berufsunfähig und für den allg. arbeitsmarkt für 3-6 std. . aber seit über 20jahren aus dem erlernten beruf raus. im rehabericht stand deswegen erst eine teilhabe am arbeitsleben. aber ich wurde von der drv aufgefordert, einen rentenantrag zu stellen. kann mir noch jemand folgen. vielen dank für eine antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die volle Erwerbsminderungsrente wird Ihnen deshalb als Zeitrente gewährt, und kann beliebig oft entsprechend verlängert werden, damit der Rentenversicherungsträger immer wieder prüfen kann, ob sich der Arbeitsmarkt verändert hat. Der Antwort von „-_-„ ist daher zuzustimmen. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist in Ihrem Fall aus Sicht des Rentenversicherungsträgers nicht notwendig, da die Zeit des Rentenbezuges ja selbst eine rentenrechtliche Zeit darstellt.

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2 Antworten

martina meieram 20.08.2010 | 12:38
recht vielen dank für ihre antwort! na da bin ich jetzt aber erleichtert! und entschuldigung, wegen dem ausdruck arbeitsamt, ich war noch nie arbeitslos! vielen dank
-_-am 20.08.2010 | 00:27
Das ist nicht logisch! Wenn der Arbeitsmarkt für Ihr Leistungsvermögen verschlossen ist, Sie daher die sogen. "Arbeitsmarktrente" bereits beziehen, für was sollen Sie denn "auf dem Arbeitsamt" verfügbar sein, wenn es das bekanntermaßen gar nicht gibt? Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein. In einem solchen Fall hätte Sie der Rentenversicherungsträger schon vor, spätestens jedoch mit der Bescheiderteilung entsprechend informiert. Das "Arbeitsamt" nennt sich übrigens schon lange "Agentur für Arbeit". http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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