Die volle Erwerbsminderungsrente wird Ihnen deshalb als Zeitrente gewährt, und kann beliebig oft entsprechend verlängert werden, damit der Rentenversicherungsträger immer wieder prüfen kann, ob sich der Arbeitsmarkt verändert hat. Der Antwort von „-_-„ ist daher zuzustimmen. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist in Ihrem Fall aus Sicht des Rentenversicherungsträgers nicht notwendig, da die Zeit des Rentenbezuges ja selbst eine rentenrechtliche Zeit darstellt.
recht vielen dank für ihre antwort!
na da bin ich jetzt aber erleichtert!
und entschuldigung, wegen dem ausdruck arbeitsamt, ich war noch nie arbeitslos!
vielen dank
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