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bei bu rente auch anspruch auf grundsicherung?

von bea.d12.02.2009 | 09:20
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5 Antworten

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moin, mal ne frage. ich habe eine sehr kleine bu rente von der lva.da ich vor 1961 geboren bin steht mir auch keine eventuelle arbeitsmarktrente zu.bei den vielen einschränkungen aber auch keine arbeit zu finden. kann ich trotzdem eine grundsicherung beantragen? vielen dank. mfg bea.d

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt von Personen sicher, die entweder v o l l erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben (SGB XII) oder die arbeitssuchend sind (SGB II). Für Sie kommt also die dritte Alternative in Frage. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Bereich zuständige Stelle: die Agentur für Arbeit oder den kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

4 Antworten

Rosannaam 12.02.2009 | 09:58
... und mit "vor 1961" geboren hat die Arbeitsmarktrente nix zu tun, sondern nur mit dem Leistungsvermögen (3-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt).
Ajaxam 12.02.2009 | 09:49
Nein. Personen, die das 65 Lj. vollendet haben oder das 18. Lj. vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaut vollerwerbsgemindert sind - können bei Bedürftigkeit Leistungen der Gundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Trifft das nicht auf Sie zu, besteht bei Bedüftigkeit die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollten sich mit Ihrem Sozialamt in Verbindung setzen.
Oder soam 12.02.2009 | 10:42
BU heißt, dass sie über 6 Std. arbeiten können und zwar auf dem allg. Arbeitsmarkt - somit haben Sie ggf. Anspruch auf Grundsicherung für arbeitsfähige Hilfsbedürftige z.B. von einer ARGE/Optionsgemeinde etc. - nicht jedoch 'klassisch' vom Sozialamt!
-_-am 12.02.2009 | 15:24
Das Sozialamt ist nicht der Ansprechpartner. Bei einer BU-Rente besteht ja Arbeitsfähigkeit, nur eben nicht in dem Beruf, den der Betreffende erlernt hat. Der BU-Rentner ist sogar angehalten, sich um einen behinderungs- oder leidensgerechten Arbeitsplatz zu bemühen. Daher ist die Agentur für Arbeit bzw. die Zahlstelle für das Arbeitslodengeld II die Anlaufstelle.
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