Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt von Personen sicher, die entweder v o l l erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben (SGB XII) oder die arbeitssuchend sind (SGB II). Für Sie kommt also die dritte Alternative in Frage. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Bereich zuständige Stelle: die Agentur für Arbeit oder den kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.