Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bei BU zur Arbeitsagentur ??

von carolina_thiesser15.05.2012 | 00:59
2350 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, vielleicht finde ich ja auf diesem Wege Informationen für eine Angehörige: Sie ist seit einem Unfall Berufsunfähig (früher war sie selbstständig) und bekommt jetzt von ihrer Versicherung anstandslos die volle BU-Rente. Bisher bekam sie von ihrer Krankenkasse auch Krankengeld. Nun haben wir ein etwas kryptisches Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Sie würde kein Krankengeld mehr eralten, da der Höchstanspruch 78 Wochen betrüge und die seien nun erreicht. In einem Nebensatz steht, dass selbst bei Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die Krankengeldzahlung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Leider steht sonst nichts dabei, keine Rechtsgrundlage o.ä. unter der ich mal recherchieren könnte. Unsere Frage ist nun, beisst sich nicht eine volle BU-Rente mit Arbeitslosigkeit bzw. Meldung als Arbeitssuchend ? Was soll meine Angehörige beim Arbeitsamt, wenn sie ohnehin gar nicht mehr nie arbeiten kann ?

2 Antworten

-am 15.05.2012 | 11:44
Solange vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, kann evtl. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Weiteres klären Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit.
Chrisam 15.05.2012 | 12:07
Sie ist ja "nur" berufsunfähig, nicht erwerbsunfähig. Meldung bei der Arbeitsagentur wird dann aufgenommen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht au geschrieben ist und sich der Agentur zur Vermittlung zur Verfügung stellt, auch mit gesundheitsbedingten Einschränkungen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026