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Experten-Antwort

Bei erneuter EMR geringere Rentenhöhe?

von Ratlos16.01.2025 | 00:30
194 Ansichten
2 Antworten
Auch auf die Gefahr hin, dass ich eine dumme Frage stelle: ich bin hier auf einen Thread gestoßen, in dem jemand eine befristete EMR nicht verlängert bekommen hat und nun ca. 3 Jahre später einen erneuten Antrag stellt. Diese Person wurde darauf hingewiesen dass diese Rente, wenn sie mehr als 24 Monate nach Ablauf der ersten bewilligt wird, geringer ausfallen kann. Ich verstehe das irgendwie nicht, denn Die Rentenpunkte bleiben doch gleich oder erfolgt die Hinzurechnung dann anders, weil in den Jahren zuvor EMR bezogen wurde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2025 | 09:46

Guten Morgen Ratlos,

 

beginnt nach dem Ende des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit  eine Versichertenrente, werden dieser Folgerente  nur dann mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Bezugs der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt. Das Ende des Bezugs einer Vorrente ist gegeben, wenn der Anspruch auf die bisherige Rente vollständig weggefallen ist. 

Diese Regelung aus § 88 SGB VI greift daher nur, wenn ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen hat und die Folgerente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Erwerbsminderungsrente beginnt.

Ansonsten erfolgt die Berechnung der Folgerente nach dem aktuellen Recht. Das kann zu einem niedrigeren Zahlbetrag führen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

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