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Experten-Antwort

Bei Erwerbsminderungsrente, darf man 1 Mal die Woche 5 Stunden arbeiten?

von Anna Lena26.08.2019 | 15:30
434 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ich beziehe seit einigen Monaten Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet ja , dass ich regelmäßig weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Meine ehemalige Firma hat mich gebeten auf Basis eines Minijobs (450 Euro) für Sie tätig zu sein. Wie kann ich meine Stunden aufteilen ? Ich soll 20 Stunden im Monat arbeiten. Kann ich einmal in der Woche 5 Stunden arbeiten ? Oder muss ich diese 5 Stunden auf 2 Tage in der Woche aufteilen? Das würde sich kaum lohnen . Da ich ja nur ein Mal in der Woche 5 Stunden arbeiten würde , wäre das vielleicht gesundheitlich machbar . Vielen Dank für Ihre Antwort Anna Lena

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2019 | 17:44

Hallo Anna Lena,

Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers zu der Beurteilung gekommen sind, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung zu arbeiten.

Ob die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Tag pro Woche, aber eben 5 Stunden/Tag diese Beurteilung ändern würde, kann hier im Forum nicht eingeschätzt werden. Sie müssen die Aufnahme der Beschäftigung jedenfalls mitteilen und dann wird bei Ihrem zuständigen RV-Träger anhand Ihrer ganz individuellen Situation geprüft werden, ob

- ein Anhaltspunkt bestehen könnte, dass Ihr gesundheitlicher Zustand sich gebessert hat oder

- ob davon auszugehen ist, dass Sie diese Tätigkeit über Ihre eigentliche Fähigkeit hinaus ausüben (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit") oder

- ob vielleicht die atypische Verteilung der Arbeitszeit dafür spricht, dass weiterhin von Erwerbsminderung auszugehen ist.

Am besten klären Sie dies vorab mit Ihrem RV-Träger.

4 Antworten

PeterTam 26.08.2019 | 15:58
Vielleicht wäre es hilfreich zu erwähnen welcher Art deine Erwerbsminderungsrente ist. Eine teilweise, eine volle, oder eine teilweise/volle (verschlossener Arbeitsmarkt)
Oh Mannam 26.08.2019 | 16:05
Lesen, verstehen, antworten.... Steht doch eindeutig da: @Anna Lena Wende dich schriftlich mit dieser Fragestellung an die zuständige RV und warte die Antwort ab. So bist du zu 100% auf der sicheren Seite.
W°lfgangam 26.08.2019 | 20:01
Hallo Anna Lena, lesen Sie diese Beiträge/Antworten zur gleichen Frage hier nach/folgen Sie den Links in dem letztem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Gruß w.
Knuddelbäram 26.08.2019 | 19:58
Sie sollten ganz einfach soviel und solange arbeiten wie Sie sich zutrauen. Nach vorschriftsmäßiger Meldung wird Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger dann ganz automatisch verbindlich mitteilen, ob Sie weiterhin rentenberechtigt sind oder nicht. Wenn Sie tatsächlich rentenrelevant erwerbsgemindert sind, haben Sie nichts zu befürchten. Frohes Schaffen!
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