Hallo Ein Stern,
wenn bisher während des Rentenbezugs Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, ändert sich daran durch den Bezug von Grundsicherung nichts.
Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten übernimmt das Grundsicherungsamt die Beiträge für die Krankenversicherung, allerdings nur in der Höhe, in der die Betroffenen sie nicht selbst bezahlen können.
Klären Sie dies bitte ggf. dann mit Ihrer Krankenkasse.