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Bei Ihrem niedrigen Anspruch wird die Rente wohl durchgewunken

von Komisch11.07.2018 | 01:34
690 Ansichten
6 Antworten
Die Aussage des Beraters hat sich bewahrheitet. Freund 27 Jahre alt, seit 7 Monaten AU geschrieben wegen chronischer Erschöpfung Depression zsw ausgeschlossen. Hat im Februar Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestellt. Da kein Bescheid der DRV darüber vorliegt wurde daher ein Gutachten durch das Sozialamt beantragt. DRV lädt ihn Anfang April zu einer Begutachtung ein, der Gutachter ein Facharzt für Psychiatrie befragt ihn 20 Minuten. Und das wars. 3 Wochen später Bescheid vom Sozialamt er bekommt Hilfe zu Lebensunterhalt. Jetzt beantragt er EM Rente bei det DRV und fordert gleichzeitig das Gutachten beim Sozialamt an. DRV entscheidet heute per Bescheid ohne erneute Begutachtung auf EM Rente bis 2020 zwar nur 120 € ist bei Grundsicherung aber eh fast egal. Hat das wirklich was mit seinem Alter und dem niedrigen Anspruch zu tun und dass das Gutachten übers Sozialamt ging? Die Worte oben hat der Berater übrigens wirklich gesagt also muss das ja irgendwie Erfahrungswert sein. Umso niedriger die Rente umso eher ja? Er muss ja nicht mal zur Reha. Als er mir den Bescheid per Whatsappfoto schickte konnte ich das kaum glauben. NRW ist das Bundesland.

6 Antworten

Grokoam 11.07.2018 | 06:04
So so "Er hat das wirklich gesagt". Warst Du dabei?
Saukomischam 11.07.2018 | 07:03
Wirklich saukomisch. Da waren die 20 Minuten viel zu lange. Aber jetzt glaubst du es!
???am 11.07.2018 | 07:33
Über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entscheidet die DRV. Sollte bei einem Antrag auf Grundsicherung noch keine entsprechende Entscheidung der DRV vorliegen, beauftragt das Sozialamt die DRV mit einem entsprechenden Gutachten. Als dann der Rentenantrag einging, war also bei der DRV schon eine Entscheidung vorhanden. Warum hätte man da nochmal untersuchen sollen?
Claudia42am 11.07.2018 | 10:23
Ich finde die Geschichte komisch. Nach nur 7 Monate AU ist Krankengeld und Alg1 ja noch nicht mal ausgeschöpft! Wieso sollte er da schon Grundsicherung erhalten?
Komischam 11.07.2018 | 11:05
Claudia42 schrieb

Ich finde die Geschichte komisch. Nach nur 7 Monate AU ist Krankengeld und Alg1 ja noch nicht mal ausgeschöpft!

Wieso sollte er da schon Grundsicherung erhalten?

Er hat nicht gearbeitet früher Lehre abgebrochen und lebt von und bei seinen Eltern. An alle die die Geschichte komisch finden ich auch ist aber dennoch so passiert. Ja ich war dabei, weil ich ihm überall geholfen habe.
antjeam 11.07.2018 | 11:31
Guten Tag "komisch", Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung haben Bedürftige, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert auf Dauer und mindestens 18 sind. Auf Antrag des Sozialamtes wird das Vorliegen von voller Erwerbsminderung auf Dauer durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft. Bei Ihrem Freund wurde also bereits im Rahmen der Beantragung der Grundsicherung das Vorliegen von Erwerbsminderung auf Dauer geprüft - noch bevor er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hatte. Als er dann den Antrag bei der Rentenversicherung stellte, waren die medizinischen Voraussetzungen bereits bekannt. Dies erklärt, warum keine weitere medizinische Sachaufklärung (z.B. eine Begutachtung) erfolgte.
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