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Experten-Antwort

Bei medizinischer REHA Übergangsgeld

von Mogli10.01.2020 | 19:58
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9 Antworten

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Hallo, erhält man bei einer medizinischen REHA kein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse mehr? Die REHA wurde von der RV bewilligt. Zuvor 7,5 Wochen AU, dann 4 Tage Arbeiten, und im Anschluss 1 Woche Urlaub, danach startet die REHA. Für die REHA zahle ich nur 10 € pro Tag für max. 28 Tage zu. Warum muss die KK nicht weiterhin Krankengeld leisten? VG Mogli

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mogli,

wir schließen uns den Ausführungen von "von Siehe hier" an. Bitte lassen Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Übergangsgeld von Seiten der DRV besteht. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, hilft Ihnen Ihre Sachbearbeitung sicherlich gerne weiter.

Weiter allgemeine Informationen zum Übergangsgeld finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=4132fa2c-64cf-4251-8ef8-397cc2910a09

Freundliche Grüße und viel Erfolg bei Ihrer Reha!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mogli,

wir schließen uns den Ausführungen von "von Siehe hier" an. Bitte lassen Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Übergangsgeld von Seiten der DRV besteht. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, hilft Ihnen Ihre Sachbearbeitung sicherlich gerne weiter.

Weiter allgemeine Informationen zum Übergangsgeld finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=4132fa2c-64cf-4251-8ef8-397cc2910a09

Freundliche Grüße und viel Erfolg bei Ihrer Reha!

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7 Antworten

KSCam 10.01.2020 | 21:19
Wenn die DRV die Reha zahlt ist die Krankenkasse für diese Zeit nicht für die Geldleistung zuständig. Da erhält man von der DRV Übergangsgeld, sofern der Arbeitgeber nicht mehr den Lohn zahlen muss. Eigentlich nicht unlogisch, oder?
KSC Ergänzungam 10.01.2020 | 21:21
Die 10 € Zuzahlung fällt nur wähjrend der Zeit der Lohnfortzahlung an, wenn Sie Übergangsgeld bekommen nicht mehr.
Max4.0am 10.01.2020 | 21:32
@ KSC: Zum Verständnis, seit wann gilt das denn? Ich musste zweimal trotz bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Zeiten für die Reha, in der ich Übergangsgeld bezogen hatte, die 10,00 Euro/Tg. zuzahlen, also in Zeiten fehlender Lohnfortzahlung.
Siehe hieram 11.01.2020 | 02:25
Hallo Mogli, wenn Ihnen die DRV diese Reha bewilligt hat, bekommen Sie von der Übergansgeld (wurde oben auch schon gesagt). Dieses erhalten Sie aber nur auf Antrag. Falls Ihnen mit dem Bewilligungsschreiben nicht auch die notwendigen Formulare zugesandt wurden, können Sie diese hier herunterladen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Laden Sie sich am Besten das ganze "Paket" runter (Link ist ganz unten auf der Seite), und schauen Sie sich die einzelnen Dokument dann in Ruhe an. Es sind auch Erläuterungen zu den Formularen dabei. Da, wie Sie schreiben, direkt aus dem Arbeitsverhältnis in die Reha gehen (und nicht aus Krankengeld) muss auf jeden Fall Ihr Arbeitgeber das entsprechende Formular ausfüllen. Alles Gute und eine erfolgreiche Reha!
Mogliam 11.01.2020 | 11:39
Hallo an Euch alle, vielen Dank für Eure Antworten. Das Übergangsgeld wurde beantragt, alle Formulare an die RV gegeben. Die Zuzahlung von 10€ wird also aufgrund des Übergangsgeldes nicht erhoben? Das wäre sehr gut, da wir ja noch Kind und Kegel zu versorgen haben, auch in der Zeit der REHA. VG Mogli
Mogliam 11.01.2020 | 11:42
Hallo KSC, ich weiß nicht so sicher ob ich hier nachfragen soll oder in einem extra Thema. Es ist also sicher, dass ich bei Erhalt von Übergangsgeld keine Zuzahlung leisten muss? Von der RV habe ich diesbezüglich keine Infos bisher erhalten. Bei der Terminbestätigung der Klinik selbst stand drauf, die Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag? VG Mogli
Siehe hieram 11.01.2020 | 12:37
Hallo Mogli, die Zuzahlungspflicht gilt für Personen, die während Ihrer Reha Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten (also noch "volle" Einkünfte haben). Wer Übergangsgeld bezieht, muss nicht zuzahlen. Zum "nachschlagen": Geregelt ist dies in § 32 SGB VI. Nehmen Sie eine Kopie der Bewilligung Ihres Übergangsgeldes mit zur Maßnahme. Das gilt dann bei Bedarf als Nachweis, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Schönes Wochenende!
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