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Experten-Antwort

Bei mir wurde ein postviraler Fatigue-Syndrom festgestellt, eine Reha wurde Empfohlen.

von Karl-Josef 17.11.2023 | 14:47
424 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei mir wurde im Rahmen der Post-Covid-Ambulanz ein postviraler Fatigue-Syndrom festgestellt. Da ich eine nicht erkannt Coronainfektion hatte. Diese hat sich nun auf das Herz gelegt und dadurch eine Post COVID Erkrankung hervorgerufen. Gleichzeitig hat sich dadurch das Fibromyalgie-Syndrom verstärkt bzw. mit der Corona vermischt. Nun wurden mir einige Empfehlungen gegeben, was ich machen kann hier zu Hause. Da es für Long COVID/Post COVID noch keine geeigneten Therapien gibt. Auch würde mir eine Reha empfohlen, damit sich meine alltägliche Lebenssituation wieder etwas bessert. Nun ist nur das Problem, das ich zur Zeit in einer vollen befristeten EMR bin. Aber diese EMR habe ich wegen einer anderen Krankheit erhalten. Nun riet man mir, ich solle den Reha-Antrag über die Krankenkasse stellen, da diese jetzt für mich zuständig sind. Über die DRV bekomme ich nur zu bestimmten Erkrankungen eine Reha genehmigt. Diese wäre bei einer Onkologischen Erkrankung oder bei einer Kinder -Reha, sprich Mutter/Vater-Kind Reha. Alles andere würde über die Krankenkasse laufen. Nun ist diese Aussage richtig? Wenn das so wäre, dann müsste ich in meinem Fall das bei der Krankenkasse beantragen. Ansonsten, würde ich meine EMR gefährden und die DRV würde mir die EMR entziehen. Das kann ich mir nicht erlauben. Was meinen hier die Spezialisten oder auch die anderen User dazu? Gruß Karl-Josef

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2023 | 15:22

Hallo Karl-Josef,

grundsätzlich ist auch bei Erwerbsminderungsrentnern zu prüfen, ob durch eine Rehabilitationsmaßnahme die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Insofern ist für die Prüfung Ihres Antrages auf Rehabilitation zunächst der Rentenversicherungsträger zuständig.

Sollte die Prüfung beim Rentenversicherungsträger ergeben, dass seine Zuständigkeit nicht gegeben ist, wird der Antrag zusammen mit den eingereichten Unterlagen an Ihre Krankenkasse zur weiteren Prüfung abgegeben.

9 Antworten

Fliederam 17.11.2023 | 15:03
Das ist so nicht unbedingt richtig. Trotz des Bezugs einer (befristeten) EMR kann die DRV für Ihre Reha zuständig sein. Ausschlaggebend ist die positive Erwerbsprognose nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b: "bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann". Ich empfehle, dass Sie den Antrag bei der DRV stellen. Die prüft dann, ob die Zuständigkeit gegeben ist. Wenn nicht, wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet, die dann den Bedarf prüft. Und ein Hinweis: Eine Kinder-Reha ist nicht das gleiche, wie eine Mutter/Vater-Kind-Kur. Kinder- Reha wird durch DRV und Krankenkasse erbracht Mutter/Vater-Kind-Kur bzw. Eltern-Kind-Kur nur über die Krankenkasse.
Ioioam 17.11.2023 | 15:43
Entgegen der anderen Meinungen würde ich die Reha über die Krankenkasse beantragen. Sollte diese das an die Rentenversicherung weiterleiten, Finger weg von der Reha. EM-Rente ist viel zu wertvoll und wenn die ärztlichen Schmierfinken am Ende der Reha eine Wunderheilung attestieren, haben Sie die A... Karte. Dann heißt es in Wirklichkeit nicht leistungsfähig zu sein, aber die Rente ist futsch und alles nur wegen ein bisschen Ergotherapie, Fangopackungen und Massagen.
Fliederam 17.11.2023 | 16:30
Zitat von Ioio anzeigen
Ich würde sagen, die eigene Gesundheit ist am Ende des Tages noch viel wertvoller als eine EM-Rente. So denn eine Reha wegen einer anderen Erkrankung (hier: Fatigue-Syndrom/Post Covid) so erfolgreich ist, dass man danach wieder gesund genug ist, um arbeiten zu gehen: Glückwunsch! Aller Voraussicht nach wird die Krankenkasse für die Reha zuständig sein. Aber mit der Antragstellung bei der DRV hat diese die Möglichkeit, zu prüfen und weiterzuleiten und dann ist die Krankenkasse dran. Wo diese alles beherrschende Angst her kommt, durch eine Reha könnte die EM-Rente futsch sein, weiß ich wirklich nicht... Ein Beispiel: Herr Schmidt ist dialysepflichtig und bezieht eine befristete volle EM-Rente. Er erleidet einen Herzinfarkt. Wegen des Herzinfarktes macht er eine Reha. Durch die Reha bekommt er keine neue Niere und ist trotzdem noch erwerbsgemindert, aber zumindest geht es ihm nach dem Herzinfarkt besser. Auch in diesem Beispiel denke ich aber, dass die Krankenkasse für die Reha zuständig sein wird.
Karl-Josef am 17.11.2023 | 19:20
Zitat von Ioio anzeigen
Ja das ist nun meine Angst, das dadurch die DRV auf die Idee kommt, die EMR in Frage zu stellen und diese zu entziehen. Hatte gerade mit einem Kumpel telefoniert, dem ist dieses passiert. Er hatte eine Reha wegen einer Lungenerkrankung und einer Neurologischen Erkrankung absolviert. Die DRV drehte dieses um und nahm die Erfolgreiche Reha auf muskuläre Erkrankung als Grundlage die EMR zu entziehen. Im vorläufigen Entlassungsbrief stand, das die Reha auf muskuläre Erkrankung erfolgreich war und die Erwerbstätigkeit wieder vorhanden ist. Dadurch wurde er zum Gutachter der DRV geschickt um zu sehen, ob er wieder arbeiten gehen kann. Er nie was mit muskulärer Erkrankung gehabt. Zum Glück hatte er das mitbekommen und erbat bei der Reha-Klinik den Endgültigen Entlassungsbrief. Dort stand drin, das die Reha nicht erfolgreich war usw. Danach hat es noch 3 Monate gedauert, bis der Bescheid kam das die EMR weitergezahlt wird. Darum zögere ich, ob ich da einen Antrag stelle, oder das so laufen lasse wie es ist. Gruß Karl-Josef
Karl-Josef am 19.11.2023 | 17:30
Warum ist Wochenende Märchenzeit? Die Schilderung habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt, das war die reine Begebenheit. Nun was soll ich nun machen? Würde die Reha schon machen, eine Post Covid-Reha, wenn mir die Angst nicht so im Genick sitzen würde, das man mir die EMR entzieht dadurch. Gruß Karl-Josef
Karl-Josef am 10.12.2023 | 17:38
Zitat von Karl-Josef anzeigen
Nach allem was ich hier gelesen habe und was ich so gehört habe, werde ich die Finger von lassen. Auch wenn mir die Reha bei dieser Diagnose postvirales Fatigue-Syndrom, gut tun würde. Aber das ist mir alles zu heiß, da man ja weiß wie die DRV reagiert. Auch kann man sich auf die Ärzte nicht verlassen in der Rehaklinik. Habe bisjetzt noch immer Kontakt mit einer Chefärztin in einer Rehaklinik, wo ich mal war. Sie meinte zwar, das man eine Reha trotz einer vollen befr. EMR machen könnte, weil die Indikation bei mir jetzt was anderes ist, als dazumal wo ich in der Rehaklinik war. Dort hatte ich diese Indikation, womit ich jetzt auch seit 10/2016 die volle befr. EMR zuerkannt bekam. Und jetzt wäre eine andere Indikation angesagt, aber das ist mir zu heiß. Da ich ja nicht zu ihr in die Klinik komme, sondern in eine andere Klinik im selben Gesundheitspark und somit ein anderer Chefarzt zuständig wäre. Und das ist mir zu heiß, damit die EMR aufs Spiel zu setzen. Der sozialmedizinische Dienst der DRV würde das dann vollkommen anders sehen, als es ist. Gruß Karl-Josef
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