Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich (neue Befunde) verschlechtert hat, sollten Sie sofort einen "Verschlimmerungsantrag" stellen.
Stellen Sie nach der Widerspruchsfrist einen neuen Verschlimmerungsantrag und achten Sie darauf, dass diesmal die richtigen Befunde beigefügt werden.
Fangen Sie ein komplett neues Verfahren an wie oben beschrieben! Durchhalten!
Wenn die neuen Befunde und Pflegestufe im Widerspruchsverfahren noch nicht Grundlage waren, wogegen wollen Sie denn klagen? Beginnen Sie eine neues Verfahren (wie oben beschrieben) und das sollten Sie dann bis zur Klage durchfechten!
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