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Bei Pflegebedürftigkeit noch arbeitsfähig?

von Janka31.07.2008 | 22:38
1891 Ansichten
10 Antworten
Ich erhalte seit 2 Jahren teilweise EM-Rente. Durch eine chron.Erkrankung und diversen Folgeschäden daraus, bin ich seit April diesen Jahres pflegebedürftig.(Pflegestufe 1) Eine Erwerbstätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ist aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Arbeitsamt konnte mich seit 2006 auch nicht mehr vermitteln und hat mich nun ausgegliedert. Kann mir die RV unter diesen Umständen die volle EM-Rente bewilligen? Im Voraus vielen Dank Janka

4 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.08.2008 | 06:53

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich (neue Befunde) verschlechtert hat, sollten Sie sofort einen "Verschlimmerungsantrag" stellen.

Moderatoren-Antwortam 01.08.2008 | 09:31

Stellen Sie nach der Widerspruchsfrist einen neuen Verschlimmerungsantrag und achten Sie darauf, dass diesmal die richtigen Befunde beigefügt werden.

Moderatoren-Antwortam 01.08.2008 | 09:54

Fangen Sie ein komplett neues Verfahren an wie oben beschrieben! Durchhalten!

Moderatoren-Antwortam 01.08.2008 | 10:23

Wenn die neuen Befunde und Pflegestufe im Widerspruchsverfahren noch nicht Grundlage waren, wogegen wollen Sie denn klagen? Beginnen Sie eine neues Verfahren (wie oben beschrieben) und das sollten Sie dann bis zur Klage durchfechten!

6 Antworten

Jankaam 01.08.2008 | 08:39
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, diesen Verschlimmerungsantrag habe ich der RV formlos zukommen lassen und der zuständige Sachbearbeiter hat mir versichert, daß dieser mit berücksichtigt wurde. Nun erhielt ich einen abschlägigen Bescheid mit der Begründung, daß sich keine neuen Befunde ergeben hätten und deshalb meine volle EM-Rente abgelehnt wird. Verschlimmerung ist aber seit März 2008 aktenkundig und seit April bin ich pflegebedürftig. Der Antrag ist von Nov. 07 und der Widerspruch von März 08. Ich bin nur noch ratlos und fühle mich nun auch noch als Simulant. Es bleibt mir nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht, die wieder mit erheblichen Kosten und einer großen Portion Streß verbunden ist. Ich würde meine Situation gern noch einmal verdeutlichen, komme mit meiner Beschwerde aber nicht über den Sachbearbeiter hinaus. Es gibt in einem solchen Fall keinen weiteren Ansprechpartner, man ist allem schutzlos ausgeliefert und das macht nicht nur traurig. Vielen Dank für Ihr Bemühen Janka
Jankaam 01.08.2008 | 09:39
Hallo Experte und Danke für die Antwort, es gibt leider keine Möglichkeit mehr auf Widerspruch, so die RV. Ich habe nun nur noch die Möglichkeit der Klage. Die Befunderhebung ist neu von 3 verschiedenen Ärzten, die Verschlechterung ist neu und die Pflegestufe ist brandneu, alles nach dem Widerspruch im März nachgewiesen und eingereicht. Trotzdem wird behauptet, es gäbe keine Verschlechterung. OHNMACHT und WUT bei mir, Desinteresse und Unlogik bei der RV, ich glaube nicht mehr an Gerechtigkeit. Bin bereits depressiv und sehe keinen Ausweg mehr, bin hilflos der Behörde ausgeliefert. Janka
Rosannaam 01.08.2008 | 10:17
Hallo Janka, Sie können gegen den ablehnenden Widerspruch Klage einreichen, Sie können aber genauso gut einen neuen Antrag stellen, was im Endeffekt evtl. kostengünstiger ist. Die Pflegestufe wurde ja auch erst NACH dem 1. Umwandlungsantrag festgestellt und vermutlich deshalb nicht berücksichtigt. Der Unterschied besteht darin, daß eine Klage vom Sozialgericht entschieden wird und ein neuer Antrag von der DRV. Ich würde Ihnen empfehlen, einen rentenrechtlich bewanderten Sozialverband wie z.B. den VdK beizuziehen. Der Mitgliedsbeitrag ist minimal (ca. 42,- € im Jahr). Dort sitzen versierte Leute, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen können. Im neuen Rentenantrag sollten Sie natürlich unbedingt darauf hinweisen, ab wann und weshalb eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes berücksichtigt werden müßte. Am Besten wird dies mit einem ärztlichen Attest/Befundbericht Ihres behandelnden Arztes untermauert! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! MfG Rosanna.
Jankaam 01.08.2008 | 10:10
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll ich jetzt nicht klagen sondern einen neuen Rentenantrag stellen!? (wie oben beschrieben?) Ich bin etwas erstaunt über Ihre Antwort, die Lage ist eigentlich recht ernst. Danke Janka
Jankaam 01.08.2008 | 10:47
Hallo Rosanna, der zuständige Sachbearbeiter versicherte mir am Tel., daß die Befunde und der Verschlechterungsantrag, mit allen neuen Infos an die Entscheidungsstelle gesendet wurden, aus dem Bescheid wird das aber nicht ersichtlich und auch nicht erwähnt. Ich glaube fast, daß da irgend jemand geschlampt hat, kann es aber nicht ergründen. Man bekommt niemanden zu fassen und kann nicht nachfragen ob es wirklich so war. LG Janka
Jankaam 01.08.2008 | 10:58
Vielen Dank für die interessanten Antworten, ich werde darüber nachdenken und dann eine Entscheidung treffen müssen. Eine Klage würde meine Rechtsschutzversicherung sicherlich bezahlen, das muß dann sowieso ein Anwalt übernehmen, da ich nicht mehr kann und einen neuen Antrag stellen, wenn man der RV kein Vertrauen mehr entgegenbringen kann, ist nur noch purer Streß. Seit 2 Jahren kämpfe ich nun, ohne mich jemals verstanden gefühlt zu haben. Das ist keine gute Basis für einen fairen Kampf. Schade daß man immer den kürzeren zieht, die Behörden haben eben den längeren Arm und lassen den Versicherten daran verhungern. Diese Ignoranz und Gleichgültigkeit ist heute scheinbar normal geworden, nur bleibt der Geschädigte dabei meist auf der Strecke. Mit frdl. Grüßen Janka
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