Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bei Rentenbeginn objektiv arbeitslos sind,Rente w/Arbeitslosigkeit

von Hans-J. Maurer27.11.2010 | 19:22
3620 Ansichten
3 Antworten
Rente wegen Arbeitslosigkeit(Vertrauensschutz) hier: bei Rentenbeginn objektiv arbeitslos sind ================================ ich beziehe ALG II bis 31.1. 11und habe die Rente wegen Arbeitslosigkeit ab 1.2. 2011 beantragt (ab 1.2. kein neuer ALG II Antr.) FRAGE: Wie muß ich der Rentenversicherung dies nachweisen ?, Reicht eine Erklärung von mir, daß ich bei Rentenbeginn am 1.2. ohne Beschäftigung bin und , nicht in einem Beschäfttigungsverhältnis stehe u. keine Tätigkeit als mithelfemderr Familienangehöriger u. keine selbsständige Beschäfttigung ausübe. ODER wie prüft die Rentenversicherung dies und was muß ich hierzu vorlegen ? (in der int. DRV Arbeitsanw. zu § 237 steht unter TZ 2.3 3 n u r : "Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "arbeitslos sind" ist nur zu prüfen, ob der Versicherte objektiv arbeitslos i. S. v. § 119 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB 3, d. h. entweder ohne Beschäftigung oder nur kurzzeitig (weniger als 15 Stunden wöchentlich) beschäftigt ist. Subjektive Arbeitslosigkeit braucht nicht vorzuliegen. Es kommt somit nicht darauf an, dass der Versicherte am Tag des Rentenbeginns der Arbeitsvermittlung zur Verfüguing steht)."" Wie muß ich dies nachweisen,s.o., ??????ch werde nach dem 31.1. keinen weiteren ALG-Antrag stellen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.11.2010 | 08:56

Hallo Hans-J. Maurer,

Sie brauchen für dies Voraussetzung keinen speziellen Nachweis erbringen - es reicht die entsprechende Angabe im Rentenantrag.

2 Antworten

zeldaam 27.11.2010 | 20:20
Hallo Herr Maurer, Sie müssen nicht unbedingt arbeitslos bei der Agentur für Arbeit bzw. ARGE gemeldet sein. Im Rentenformantrag erklären Sie bereits, dass Sie zum Rentenbeginn keiner Beschäftigung nachgehen. Das reicht der Rentenversicherung aus, anzunehmen, dass Sie am 01.02. objektiv arbeitslos sind, insbesondere, wenn Sie davor bereits arbeitslos waren. MfG zelda
W*lfgangam 27.11.2010 | 21:22
Hallo Hans-J Maurer, > FRAGE: Wie muß ich der Rentenversicherung dies nachweisen ?, Reicht eine Erklärung von mir, (...) In dem hoffentlich schon gestellten Rentenantrag (Vordruck R100) ist eine Frage (Ziff. 10.4 und weiter bei Ziff. 10.4.1 - Sozialleistungsbezug/ALG II) - nach diesen Angaben/Leistungen und damit nach der bestehenden Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn. Das reicht ...die Rentenversicherung holt sich vom ALG-II-Zahler zudem eine entsprechende Bescheinigung. Sie haben scheinbar noch keine Beratungsstelle zwecks Antragstellung aufgesucht - können das natürlich auch selbst und/oder online machen. Nochmal, ein NACHWEIS ist in Ihrem Fall nicht notwendig, wenn Sie/die Antragsstelle die Angaben im Rentenantrag richtig ausfüllt. Und, die 'Nachprüfung' der Rentenversicherung besteht darin, dass am 01.02. ein Bodyguard der Rentenversicherung bei Ihnen an der Türe bimmelt - und wehe, Sie sind nicht da, fegen beim Nachbarn den Schnee vom Auto weg (der arbeitet ja/ist nicht beschäftigungslos ;-) ...nein, Sie werden per Rentenbescheid verpflichtet, etwaige Beschäftigungen/Tätigkeiten sofort mitzuteilen, die zum Verlust der Rente führen würden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026