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Experten-Antwort

bei Steuerpflicht auf Aufforderung Finanzamt warten ?

von Barbara13.10.2022 | 11:32
293 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag zusammen, mein Mutter (82 Jahre) bezieht seit 25 Jahre Witwenrente. Bis jetzt war sie nicht steuerpflichtig. Durch die Rentenerhöhung im Juli könnte es sein, dass sie nun eventuell mit geringen Betrag steuerpflichtig wurde. (lt. einem Rentensteuerrechner zumindest) Meine Frage wäre nun, muss/soll man dann nächstes Jahr eine Steuererklärung machen oder kann man auf eine Auffordernung/Nachricht vom Finanzamt warten ? Danke für Ihre Antwort Freundliche Grüße Barbara

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2022 | 15:47

Hallo Barbara,

entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommensteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig.

Da wir keine Kenntnisse über sonstige Einnahmen haben, bitten wir Sie sich bei Unklarheiten an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu wenden. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten.

1 Antworten

Abschlägeam 13.10.2022 | 12:11
Hallo Barbara, Ihre Mutter ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 10.347 Euro pro Jahr. Ob dann tatsächlich Steuer zu bezahlen ist, hängt davon ab, welche Ausgaben Ihre Mutter steuerpflichtig geltend machen kann. Hier können Ihnen die Hinweise auf dieser Seite helfen https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeste… Bei der Gelegenheit... Sind Sie Einzelkind oder haben Sie noch ein bis zwei Geschwister? Denn dann könnte Ihre Mutter auch noch einen eigenen Rentenanspruch haben (also nicht nur die Witwenrente), auch wenn Sie seinerzeit sich mal Rentenbeiträge hat erstatten lassen (früher war das möglich). Stichwort 'Mütterrente', was zwar keine eigene Rente ist, aber bei drei Kindern schon den Mindestanspruch 60 Monate erfüllt. Falls dies zutreffen könnte, sollten Sie sich dringend an die zuständige DRV Ihrer Mutter wenden um dort diesen Anspruch zu klären/zu beantragen. Eine schöne Restwoche und alles Gute!
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