Hallo Barbara,
Ihre Mutter ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 10.347 Euro pro Jahr.
Ob dann tatsächlich Steuer zu bezahlen ist, hängt davon ab, welche Ausgaben Ihre Mutter steuerpflichtig geltend machen kann.
Hier können Ihnen die Hinweise auf dieser Seite helfen
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeste…
Bei der Gelegenheit... Sind Sie Einzelkind oder haben Sie noch ein bis zwei Geschwister? Denn dann könnte Ihre Mutter auch noch einen eigenen Rentenanspruch haben (also nicht nur die Witwenrente), auch wenn Sie seinerzeit sich mal Rentenbeiträge hat erstatten lassen (früher war das möglich). Stichwort 'Mütterrente', was zwar keine eigene Rente ist, aber bei drei Kindern schon den Mindestanspruch 60 Monate erfüllt.
Falls dies zutreffen könnte, sollten Sie sich dringend an die zuständige DRV Ihrer Mutter wenden um dort diesen Anspruch zu klären/zu beantragen.
Eine schöne Restwoche und alles Gute!